Zum Gelöbnis vom 20.Juli in Berlin braucht man eigentlich nicht
mehr viel sagen. Es war ein Triumphzug für viele AntimilitaristInnen,
der auch in der internationalen Öffentlichkeit gefeiert wurde.
Genau dies dürfte auch die Ursache für die Repressionsmaßnahmen
gegen zahlreiche AktivistInnen sein. Mehr als 30 wurden bis in die frühen
Morgenstunden in der GESA festgehalten. Zwei Personen erhielten Haftbefehle,
die jedoch nach Vorlage der Meldeverhältnisse ausgesetzt wurden.
Noch in der selben Nacht kam es zur Haudurchsuchung bei einer Aktivistin,
wegen des lächerlichen und völlig überzogenen Tatverdachts
des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Es handelte sich um
eine elektrisch angetriebene Trillerpfeife, die ihr zum Verhängnis
wurde.
In den darauffolgenden Tagen erfolgten dann auch Hausdurchsuchungen
in den Räumlichkeiten der JungdemokratInnen/Junge Linke und bei
weiteren 17 Privatpersonen. Die Durchsuchungen wurden mit dem Verdacht
der Urkundenfälschung begründet. Offentsichtlich sollte herausgefunden
werden, ob die DemonstrantInnen, die auf das Gelöbnisgelände
gelangen konnten im Besitz von Eintrittskarten gewesen sind. Bei den
Durchsuchungen wurden Computer und Drucker sowie durch den Reißwolf
gejagte Papierschnipsel beschlagnahmt.
Die Durchsuchungsaktionen bewiesen wieder einmal, wie wenig die Berliner
Polizei vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung hält.
Die Bundeswehr hat am 20. Juli die peinlichste Niederlage erlitten,
seit es in Berlin Gelöbnisse gibt. Um den "Sicherheitslücken
in ihrer Organisation auf die Spur zu kommen, hatte die Bundeswehr eine
Untersuchung angekündigt. Die Berliner Polizei half auf ihre eigenen
Weise tatkräftig dabei mit.
Die AntimilitaristInnen haben beim Gelöbnis mit Mitteln des Zivilen
Ungehorsams von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch
gemacht. Bundeswehr und Polizei müssen dieses Recht endlich akzeptieren.
Schon während der Demonstration am 20. Juli waren Feldjäger
und Polizisten mit völlig überzogener Gewalt gegen die DemonstrantInnen
vorgegangen. Daß auch wieder Wohnungen durchsucht wurden, ist
ein eklatanter Verstoß gegen elementare Grundrechte. Wer demonstriert,
begeht keine Straftat.
Mit ihren Maßnahmen versuchen die Behörden offenbar, die
Antimilitaristen einzuschüchtern und zu verhindern, daß künftige
Gelöbnisse ebenso zum Fiasko werden wie das vergangene. Politisch
unliebsame Organisationen sollen durch die Beschlagnahmungen von Computern
lahmgelegt werden. Die Ungehorsamen werden sich aber nicht zum Gehorsam
zwingen lassen. Wir empfehlen der Bundeswehr, endlich einzusehen, daß
sie mit öffentlichem Protest rechnen muß, wenn sie sich in
der Öffentlichkeit blicken läßt.
Büro für antimilitaristische Maßnahmen