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    rh - rote hilfe - newsletter / 30.10.2003

    dEUtschland: § 129a - verfahren gegen die linke in sachsen-anhalt

    Prozeßbeobachtung - §129a Verfahren gegen die Linke


    Beiträge zum 129a-Verfahren MD:

  • 28.10. - 2.Prozeßtag gegen Marco, Daniel und Carsten

  • 29.10. - 3.Prozeßtag gegen Marco, Daniel und Carsten

  • Prozeßübersicht






  • 28.10. - 2.Prozeßtag gegen Marco, Daniel und Carsten

    Etwa 40 BesucherInnen waren gekommen, um dem zweiten Prozeßtag beizuwohnen und somit Daniel, Marco und Carsten solidarisch zur Seite zu sitzen.
    Es war the same procedure mit oder wegen der Sicherheit, was sich freilich bis zum Ende der Verhandlungen auch nicht mehr ändern wird. Die drei wurden in Handschellen gebracht und es wurde peinlich darauf geachtet, daß sich Angeklagte und BesucherInnen nicht zu nahe kamen. Man weiß ja nie!

    Zunächst gab es keine Stellungnahme des Staatsanwaltes Dr. Hornick zu dem Antrag der Verteidigung ihn als Sitzungsvertreter der Bundesanwaltschaft (BAW) abzulösen.

    So wurden dann die ersten Zeugen zu den verschiedenen Anschlägen vernommen. Den Auftakt machte der damalige Nachtwächter von "Automobil Flughafen", welches sich gegenüber der Daimler Benz Niederlassung Krumey befand. Bei diesem Brandanschlag brannte von den vier ausgestellten Mercedessen eine A-Klasse völlig aus und steckte die daneben geparkte E-Klasse an. Außerdem schadete die entstandene Hitze der Fassade des Autohauses. Es entstand ein Sachschaden von ca. 300 000 DM.

    Dazu wurden auch die ermittelnden Kripobeamten der Polizeidienststelle (PD) Magdeburg befragt. Diese waren damals mit der Spurensicherung beschäftigt und fanden einen "Folienbeutel mit einer klebstoffartigen Substanz", platziert am rechten Hinterrad der E-Klasse, welcher nicht in Brand geraten war, sowie Brandschutt in Kombination mit Löschwasser der A-Klasse.

    Aus dem Gutachten des LKA erfuhren wir, daß in der der klebstoffartigen Masse brandbeschleunigende Stoffe gefunden worden, im Brandschutt allerdings nicht. Ein technischer Defekt wurde ausgeschlossen.
    Dazu wurde aus der "Interim" verlesen wie Brandsätze gebaut werden und ein BekennerInnenschreiben "revolutionäre Aktion Carlo Guliani" zu eben diesem Brandanschlag, weshalb der Staatschutz die weiteren Ermittlungen übernahm.

    Nach einer Pause ging es weiter mit den Zeugenvernehmungen zum Brandanschlag auf zwei Telekomfahrzeuge die beim Berufsschulkomplex der Telekom geparkt waren. Auch hier wurde ein technischer Defekt ausgeschlossen, da die Fahrzeuge am Freitag abgestellt wurden und der entsprechende Kleintransporter sowie der Golf erst am Montag des 18.02.02 vollständig in Flammen aufgingen bevor die Feuerwehr löschen konnte. Der Kripobeamte aus Magdeburg Herr Peschke meinte, aufgrund seiner "langjährigen Erfahrungswerte" gleich gewußt zu haben, dass es sich um Brandstiftung gehandelt haben müsse. Tatsächlich hatte er es bis dato "leider" jedenfalls nicht geschafft eine entsprechende Schulung zu besuchen. Sein Kollege, der nach ihm in den Zeugenstand gerufen wurde, war da kompetenter. Er hatte eine Direktschulung beim LKA gemacht. Ein Nachrichtentechniker der Telekom erzählte, daß ein Schaden von ca. 27.000 Euro entstand.

    Auch hierzu wurde ein BekennerInnenschreiben aus der "Interim" welches vom Kommando "Globaler Widerstand" unterzeichnet war, verlesen. Das Datum war anläßlich der Verschärfung des §129 am 17.02.76 gewählt worden. Magdeburg der gewählte Ort wegen der sozialen Lage und die Telekom weil auch dieser Konzern für Kommerzialisierung, Profitmaximierung und Zusammenarbeit mit Überwachungsbehörden steht.

    Während wir uns danach zu einem türkischen Imbiß aufmachten, mußten Daniel, Marco und Carsten mit Knaststullen vorlieb nehmen. Es gab noch einen kleinen Zwischenfall, als einer der Justizbeamten Carsten abführen wollte und dabei grob wurde, woraufhin sich sofort die Anwälte einschalteten. Der Mann mit der Aufschrift "JUSTIZ" auf seiner dunklen Uniform kam damit nicht klar und beschwerte sich auf dem Gang bei seinen Kollegen über die rüden Anwälte.

    Den dritten Brandanschlag behandelte das Gericht nach der Mittagspause. Es war der gegen das LKA Sachsen-Anhalt, wo laut Gutachten Molotowcocktails benutzt wurden und geringer Sachschaden entstand. Hierzu wurden sechs Zeugen befragt. Einer davon, ein Kioskbesitzer, dessen Kiosk nahe des LKA steht, sah eine völlig schwarze Person mit zwei Flaschen unter dem Arm, von denen er annahm es wären vielleicht Spraydosen für Graffiti als er auf dem Weg zu seinem Kiosk war. Auf seinem Rückweg hätte es einen Knall gegeben, er sah Feuer und die gleiche "schwarze" Person kam gerannt und rief: "Hau ab! Gleich ist die Hölle los!".
    Interessant war die Aussage des LKA Beamten Schulze, der von einem Auto sprach was am Folgetag vorfuhr, aus dem eine Person ausstieg den Tatort fotografierte und wieder wegfuhr. Der Kioskbesitzer sollte dies bei seiner polizeilichen Vernehmung ausgesagt haben und konnte nicht genau sagen, ob die letzten beiden Zahlen des Kennzeichens 66 o. 99 waren. Für beide Kennzeichen wurden die Halter ermittelt, wobei es sich bei einem um eine Firma handelte. Bei dem anderen um ein Auto, welches schon bei verschiedenen Demonstrationen aufgefallen war, ebenfalls im Zusammenhang mit Fotografieren, weshalb nicht weiter ermittelt wurde.
    HÄ?
    Falls dazu doch weitere Ermittlungen gemacht wurden, wüßte er es nicht, da der Fall an das BKA abgegeben wurde.

    Das Ende des 2.Verhandlungstages leitete die Stellungnahme der Staatsanwältin Rieger auf den Antrag der Verteidigung vom 21.10. 03, Dr. Hornick als Zeugen zu laden und ihn wegen Befangenheit durch einen anderen Staatsanwalt ersetzen zu lassen, ein. Der Antrag der Verteidigung möge zurückgewiesen werden, da es keine rechtliche Handhabe zur Ablösung eines Staatsanwaltes gibt. Das käme erst in Frage, wenn der Zeuge B. (bei dem er durch krude Verhörmethoden aufgefallen war) gehört worden ist. Er hätte sich nichts zu Schulden kommen lassen, da er verfahrensmäßig vorgegangen wäre.
    Am 27.11.02 wurden nach Anordnung von Dr. Hornick ohne richterlichen Beschluß -und damit rechtswidrig- die Wohnungen von Daniel und Marco durchsucht.
    Die Verteidigung sah auch wegen dieser Hausdurchsuchungen die Unbefangenheit des Staatsanwaltes für nicht gegeben. (die entsprechenden Anträge finden sich in Kürze auf www.soligruppe.de).

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    29.10.03 - 3. Prozeßtag

    Auch diesmal war der Saal gut gefüllt mit ZuschauerInnen und wir haben uns gefreut, die drei Angeklagten wieder zu sehen. Inzwischen hat sich Richter Hennig wohl auch daran gewöhnt das zu Beginn der Verhandlungen niemand aus dem Publikum aufsteht.

    Es ging los mit Zeugenvernehmungen zum fehlgeschlagenen Brandanschlag auf einen BGS-Bus in Magdeburg. Den Anfang machten drei Beamte der Magdeburger Dienststelle, die das nichtgezündete Paket entdeckt hatten bzw. damit dann beschäftigt waren. Es ging um ein gelbes Postpaket in dem zwei große Plasteflaschen mit gelblicher Flüssigkeit, Kurzzeitwecker, Flachbatterie und Drähte vorgefunden worden sind.

    Bevor dann weitere Vernehmungen stattfanden, stellte die Verteidigung Anträge zu Staatsanwalt Dr. Hornick. Die Anträge können wie schon erwähnt in Kürze bei www.soligruppe.de nachgelesen werden. Kurze Wortgefechte zwischen der Anklage- und der Verteidigerbank (... "wir haben ja jetzt schon mitbekommen, daß man nicht alles auf die Goldwaage legen darf, was die BAW so von sich gibt" ...) wußte Ri Hennig zu unterbinden und bat alle sich auf das "Sachliche" zu konzentrieren. Jedoch, die Stimmung im Gerichtssaal war zuweilen etwas "knisternd", besonders als es um die Anträge der Verteidigung bzgl. der Ladung des Dr. Hornick als Zeugen wegen der nicht rechtmäßig durchgeführten Vernehmung von B. ging. So meinte der Bundesanwalt, daß es ja klar sei, daß B. sich jetzt rechtfertigen wolle, schließlich habe er seine Freunde verraten. Dieser süffisante Kommentar Dr. Hornicks blieb im Publikum natürlich nicht unbeantwortet, warum wir wiedermal vom Richter verwarnt wurden.

    Die Anschlagserklärung des Kommando "Freilassung aller politischen Gefangenen" zum LKA und dem Postpaket unterm BGS-Bus bezog sich auf eine Demonstration anläßlich des 6. Todestages von Frank Böttcher, bei der es zu Übergriffen seitens der Polizei gekommen war und die sich gegen die wachsende Polizeibrutalität richteten. Kurz vor der Mittagspause gab es noch eine Bastelanleitung aus der Radikal Nr. 156 zum Bau eines "zeitverzögerten Brandsatzes".

    Gegen 13.30 Uhr ging´s weiter… Eine Spurensicherungsbeamtin der PD Magdeburg brachte ein Stück des Postpaketes mit, auf dem angeblich ein Fingerabdruck von Daniel gefunden wurde. Auf dem eigentlichen Paket waren allerdings noch mehr Fingerabdrücke, die offenbar für die Ermittler bisher keine Rolle gespielt hatten, nicht mal in den Akten erwähnt wurden. Bisher ist wohl auch nicht klar, wie das Gutachten zur Übereinstimmung der Fingerabdrücke, welches durch das LKA erstellt wurde, zustande kam. Aus diesem geht offenbar nicht hervor auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die Übereinstimmung festgestellt wurde, weshalb die bisherige Verwertung des Gutachtens fraglich ist.

    Zwischendurch lehnte Ri Hennig den Antrag der Verteidigung Dr. Hornick in den Zeugenstand zu rufen ab.

    Weiter im Text: Vernehmung einer weiteren Kriminalbeamtin, die die Asservierung der beschlagnahmten Sachen aus Marcos Wohnung vorgenommen hatte und auf die Frage der Verteidigung, ob die Gegenstände (Lötzinn, Draht, Batterie, ...) ausreichen würden, um einen zeitverzögerten Brandsatz zu bauen, verneinen mußte.

    Als Abschluß des dritten Verhandlungstages wurden Daniels Mutter und ihr Freund Herr R. aufgerufen, wobei Daniels Mutter ihr Recht auf Aussageverweigerung in Anspruch nahm.

    Am 17.03.2002, so sagte Herr R., hatte er Geburtstag und auch Daniel war bei der Feier in Quedlinburg. Zu später Stunde wären alle gegangen, er konnte sich aber nicht erinnern wann genau. Herr R. gab auch an, daß ihn zwei Herren von der Polizei ("ein Herr Achilles und ein Brockmüller") schon dazu befragen wollten. Als er dies ablehnte, schlugen sie einen "rauhen Ton" an und meinten "Wir können auch anders!" Allerdings ließ sich Herr R. nicht einschüchtern, bestand auf eine Vorladung bekam sie und reagierte nicht.

    Abschließend erteilte Ri Hennig auf Nachfragen der Verteidiger die Auskunft, daß er über den Antrag Dr.Hornicks Eignung als Sitzungsvertreter der BAW überprüfen zu lassen nach der Vernehmung des Zeugen B. entscheide.

    Das wird dann also am 4.11.03 sein, was gleichzeitig der nächste Verhandlungstag ist (Beginn 9.00 Uhr).

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    www.rote-hilfe.derh (rote hilfe) - aktuelle informationen der roten hilfe sowie allgemeine infos zu politischer verfolgung, überwachung und antirepressionsarbeit
    im oktober 2003
    (geliehen aus: infopool)

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