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    rh - rote hilfe - newsletter / 30.10.2003

    dEUtschland: § 129a - verfahren gegen die linke in sachsen-anhalt

    Prozeßbeobachtung - §129a Verfahren gegen die Linke


    Beiträge zum 129a-Verfahren MD gegen Marco, Daniel und Carsten:

  • 4.11. - 4.Prozeßtag

  • Prozeßübersicht






  • Bericht vom 4. Prozeßtag, 4.11.2003

    "Ich kenne nur stupide .. und die sitzen da oben"

    Der Saal war voll und die Stimmung war gut und Ri Henning überraschte uns gleich am Anfang:
    Carsten wurde vorgeworfen während der letzten Verhandlung im Rahmen eines LKA-Gutachten in dem es u. a. um Stopine ging den Satz "Ich kenne nur Stupide .. und die sitzen da oben" an die weiteren Angeklagten geflüstert zu haben.
    Ri Grimm hat das angeblich gehört und fühlte sich wohl beleidigt weswegen er es dem Vors. Ri steckte. Gegen C. wurde wegen Missachtung des Gerichts eine Ordnungshaft von 2 Tagen verhängt.
    Der Vors. Ri verwarnte das reagierende Publikum.

    Der Zeuge B. wurde vernommen. B. war mit RA Franke als Zeugenbeistand gekommen und verlas eine Erklärung in der er ankündigte aufgrund des §55 keine Aussagen zu machen, da er selbst Beschuldigter ist Auch erklärte er wie es zu den Aussagen vor Staatsanwalt Dr. Hornick gekommen war. Durch den Beamten des BKA Müller war B. enorm unter Druck gesetzt worden in Bezug auf seine Homosexualität. Müller meinte, dass er bei Ermittlungen in B.s Umfeld ganz sicher den Großeltern von B. stecken müßte, welche sexuelle Neigung B. hat und diese damit sicher Probleme hätten. Ebenso unangenehm würde es B. sicher seinen Kommilitonen gegenüber sein.BKA Müller forderte ihn zur Aussage auf mit dem Hinweis, dass auch eine Durchsuchung seines Arbeitsplatzes in Handschellen keinen guten Eindruck auf seinen Arbeitgeber machen würde.
    B. erklärte dazu, hierin eine Erpressung zu sehen woraufhin BKA M. erklärte, es seien lediglich Entscheidungshilfen. Diese Entscheidungshilfen wurden wiederholt vor Dr.Hornick . Über diese Verhörmethoden schrieb er ein Gedächtnisprotokoll welches er am 11.04.03 Carsten geben wollte, wobei er verhaftete wurde mit Hilfe von Handschellen und Strumpfmütze, die ihm über den Kopf gezogen wurde. Angeblich wäre mit ihm eine erkennungsdienstliche Maßnahme vereinbart gewesen. Sein Gedächtnisprotokoll wurde ihm abgenommen. Seine Aussage vor dem Staatsanwalt wurde ihm vorgelegt. Er sollte die korrigieren und unterschreiben, was er nicht tat.

    Dazu wurde BKA Müller ebenfalls in den Zeugenstand gerufen. Er bestätigte im Grunde die Erklärungen von B. auch wenn er bemüht war betont freundlichere Worte zu finden.

    Ri Hennig schien aber ebenfalls überzeugt, dass die Aussagen von B., auf diese Weise zustande gekommen wertlos waren.

    Carstens Verteidiger Ulrich von Klinggräf stellte den Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls gegen Carsten, da dieser auf grund der Aussagen von B. festgenommen worden war. Darüber wurde noch nicht entschieden und zunächst hielt sich auch die Staatsanwaltschaft mit einer Entgegnung zurück.

    Dreieinhalb Stunden, unterbrochen von einer einstündigen Mittagspause, gab es Mitschnitte der abgehörten Telefonate zu hören. Es war stellenweise sehr sehr langweilig und brachte weniger als nichts, falls damit was bewiesen werden sollte.

    Am Ende entgegnete Staatsanwalt Dr. Hornick dass er am Haftbefehl gegen Carsten mit Verweis auf die Anklageschrift festhalte. Außerdem wären ein Konzeptblatt des "Autonomen Zusammenschluszes" (AZ) gefunden worden, wo Carsten als Mitglied mit verzeichnet wäre UND da wäre auch noch die Frequenzliste die bei Carsten gefunden worden war, die zum Abhören des Polizeifunks benutzt wird!

    Ri. Hennig wird später darüber entscheiden.

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    www.rote-hilfe.derh (rote hilfe) - aktuelle informationen der roten hilfe sowie allgemeine infos zu politischer verfolgung, überwachung und antirepressionsarbeit
    im november 2003
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