PRESSEINFO
Nr. 25/99
Datum: 20.07.1999
Redaktion: Ulrike Gramann
http://www.kampagne.de/presse/pi9925.html

Kampagnen-Bär

Pressestelle Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
Oranienstraße 25, 10999 Berlin, Tel: 030/61500530, Fax: 030/61500529
 

Gelöbnis im Sicherheitsbereich blieb nicht ungestört

geloebnis gestoertHeute haben 432 Bundeswehrrekruten an einem Gelöbnis am Bendlerblock in Berlin teilgenommen. Das Gelöbnis wurde von der Bundeswehr wie bereits in den Jahren 1996 und 1998 in einem weiträumig abgesperrten Sicherheitsbereich durchgeführt. Demonstration und Kundgebung gegen das Gelöbnis konnten nur in großem Abstand vom eigentlichen Ort des Geschehens stattfinden. An den Protesten haben etwa 1.500 Personen teilgenommen.

Bereits am Nachmittag kam es während der Demonstration zu einem unverhältnismäßigen Polizeieinsatz. Nach Beginn des Gelöbnisses stürmte dann die Polizei den Lautsprecherwagen und drohte, alle Kabel der Anlage zu kappen. Dieser Einsatz zur Unterbindung der Lautsprecheranlage war eindeutig rechtswidrig, da die Veranstalter die Auflage des Verwaltungsgerichts erfüllt hatten, die Lautsprecher nicht auf den Ort des Gelöbnisses zu richten. Es kam zu zahlreichen Festnahmen, außerdem zu Verletzungen von DemonstrantInnen.

Trotz der massiven Sicherheitsvorkehrungen ist es AntimilitaristInnen von den JungdemokratInnen/Jungen Linken gelungen, ihren Protest gegen das militärische Ritual mit einer gewaltfreien Performance auch innerhalb des abgeschirmten Bereichs zum Ausdruck zu bringen. Sie liefen über den Gelöbnisplatz und zeigten farbige Schirme mit Aufschriften wie "Nie wieder Krieg" und "Tucholsky hat recht". Die Gäste und Rekruten mußten verdutzt zur Kenntnis nehmen, daß Berlin noch immer die Hauptstadt der Kriegsdienstverweigerer und AntimilitaristInnen ist. Ein von Protesten unbehelligtes Gelöbnis wird es in Berlin auch in Zukunft nicht geben!

Am Donnerstag wird die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär eine Pressekonferenz zum Gelöbnis und den Protesten sowie zu dem unverhältnismäßigen Polizeieinsatz veranstalten. Ort und Zeit werden rechtzeitig bekanntgegeben.


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