19. 11. 98 - DE C 354/55Amtsblatt der Europaeischen Gemeinschaften(98/C 354/95) SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1039/98von Nel van Dijk (V) an die Kommission (6. April 1998) Betrifft: Abhoeraktionen durch MI6 und Echelon 1. Bespitzelt der Britische auslaendische Sicherheitsdienst MI6 die EU-Partner, um Informationen zusammen- zutragen, aus denen die britische Regierung bei internationalen Verhandlungen Vorteile ziehen kann? ( 1 ) 2. Kann die Kommission die Existenz des amerikanischen/britischen Abhoer- und Abfangsystems Echelon bestaetigen? Wird im Wege von Echelon jegliche Kommunikation per Telefon, Fax und E-Mail in Europa routinemaeßig belauscht? Tragen die betreffenden Nachrichtendienste mit Hilfe von Echelon u.a. vertrauliche Angaben ueber die Aufstellung der Teilnehmer an Verhandlungen im Rahmen des GATT/WTO zugunsten der Verhandlungsposition ihrer eigenen Behoerden zusammen? ( 2 ) 3. Verfue gt die Kommission ueber Hinweise, wonach sie selbst Zielscheibe von Spionageaktivitaeten britischer, amerikanischer oder anderer Nachrichten- und Sicherheitsdienste ist? 4. Teilt die Kommission die Auffassung, daß die Regierung eines Mitgliedstaates, die mit Hilfe ihrer Sicherheitsdienste vertrauliche Informationen ue ber EU-Partner und/oder europaeische Institutionen zusammen- tra egt, das Vertrauen enttaeuscht, das die Mitgliedstaaten untereinander haben sollten, und gegen die Solidaritaet verstoeßt, die die Mitgliedstaaten in einem "immer engeren Bund" gegenseitig erwarten koennen?
( 1 ) "Der Britische M16 bespitzelt Partner in der Europaeischen Union, NRC Handelsblad vom 2.Januar 1998, How to Be Foreign Secretary, Dokumentarfilm, BBC 2, 4. Januar 1998. ( 2 ) Steve Wright, "An appraisal of technologies of political control", (Arbeitsdokument), Luxemburg, EP, STOA, 6. Januar 1998; siehe auch "De Groene Amsterdammer" vom 18.und 25. Februar 1998. Antwort von Herrn Santer im Namen der Kommission (15. Mai 1998) 1. und 2. Die Kommission kann sich zu derartigen Fragen nicht aeußern, da sie außerhalb ihres durch den EG-Vertrag festgelegten Zustaendigkeitsbereichs liegen. 3. Gleichwohl achtet die Kommission darauf, daß die Interessen der Gemeinschaft nicht verletzt werden. Sie verurteilt jedweden Versuch, sich unerlaubt Zugang zu den Verschlußsachen des Organs zu verschaffen. 4. Die Kommission verweist die Frau Abgeordnete auf ihre vorstehenden Antworten auf die Fragen 1-3. |