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    soligruppe.de - news / 18.12.2003

    dEUtschland: § 129a - verfahren gegen die linke in sachsen-anhalt

    Prozeßbeobachtung - §129a Verfahren gegen die Linke


    129a-Verfahren gegen die 3 Magdeburger Linken Marco, Daniel und Carsten:

  • 17.12. Wut und Empörung über das Urteil

  • Pressemitteilung: Gesinnungsurteil gegen drei Magdeburger Linke

  • 16.12. 13. Prozeßtag

  • Übersicht





  • 17. Dezember 2003


    Wut und Empörung über das Urteil


    In mehreren Städten fanden nach der Urteilsverkündung spontane Demonstrationen statt. So zum Beispiel in Halle mit 50 TeilnehmerInnnen, in Dessau (50), in Göttingen (60), in Marburg (50), in Dresden (50) sowie in Nürnberg (30). In Magdeburg war die örtliche Polizei offenbar auf Proteste eingestellt und hat starke Präsenz gezeigt.

    Die Anwaltschaft geht nach der Urteilsverkündung davon aus, daß die BAW in Revision gehen wird. Selbes wird auch die Verteidung der Verurteilten tun. Dies bedeutet, daß die Angeklagten bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils auf freiem Fuß bleiben. Da es nach Ansicht der BAW, die offenbar auf eine Verurteilung nach § 129a besteht, weitere Beschuldigte gibt, ist mit neuen Repressionen gegen die Magdeburger Szene zu rechnen.

    Wieder hat sich gezeigt, wie dieser Paragraph von der Polizei und Staatsanwaltschaft als Türöffner mißbraucht wird, um universale Ermittlungs- und Informationsbeschaffungsbefugnisse gegen politische Gegner zu erhalten.

    Wir freuen uns, daß Carsten frei gesprochen wurde. Wir akzeptieren nicht, daß Marco und Daniel für weitere 18 bzw. 12 Monate hinter Gitter sollen und werden mit den Anwälten und mit eurer Unterstützung für einen Freispruch der beiden kämpfen!


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    Pressemitteilung
    Gesinnungsurteil gegen drei Magdeburger Linke

    Urteil im 129a-Prozess gegen 3 Magdeburger Linke verkündet - 2 der 3 Angeklagten wurden wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung zu 2 1/2 bzw. 2 Jahren Haft verurteilt.

    Gestern am 16.12.03 wurde das Urteil gegen unsere drei Freunde und Angehörige einer offen arbeitenden linken Gruppe in Magdeburg Marco, Daniel und Carsten durch das Oberlandesgericht (Naumburg) verkündet. Dabei wurde der ursprüngliche Anklagepunkt nach § 129a: Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung fallen gelassen. Jedoch lautete der Urteilsspruch gegen Marco und Daniel 2 1/2 bzw. 2 Jahre Haft wegen Brandstiftungen in 4 Fällen (davon 2 versuchten). Carsten, der dritte Angeklagte wurde dagegen freigesprochen.

    Es ist davon auszugehen, dass sowohl von der Bundesanwaltschaft als auch von der Verteidigung, Revision gegen den Urteilsspruch einlegt wird.

    Dass sich dieses Urteil dabei lediglich auf Indizien stützte, musste sich sogar der 1. Strafsenat des OLG eingestehen. Unterstrichene Textstellen in Büchern, die politische Gesinnung, eine bestimmte Schreibweise, in der Wohnung eines Angeklagten aufgefundene Kabel, Fahrradlampen und Batterien werden demzufolge als schlüssige Hinweise auf die Planung bzw. Durchführung politisch motivierter Brandanschläge gedeutet. Nicht zu vergessen der Fingerabdruck des zweiten Verurteilten auf dem Karton, in welchem sich ein nichtgezündeter Brandsatz befand. Dass sich auf jenem Karton jedoch noch mehrere Fingerabdrücke befunden haben, die den Angeklagten nicht zugeordnet werden konnten und welche auch nicht gesichert wurden, ist irrelevant.

    Bei dem Ermittlungsverfahren nach §129a welches durch die BAW im vergangenen Jahr aufgenommen wurde, ging es von Anfang an um die Kriminalisierung linker Strukturen, insbesondere des "Autonomen Zusammenschlusz" in Magdeburg. So meinte Richter Hennig in seiner Ausführung zum Urteil dann auch ?hätte es den Autonomen Zusammenschlusz (AZ) nicht gegeben, wären wir heute nicht hier?. Der Senat stellte eine Radikalisierung des AZ sowie personelle übereinstimmungen mit der früher bestandenen terroristischen Gruppe fest. Darüber hinaus scheute sich der Senat des OLG Naumburg in der Urteilsbegründung nicht vor dem Vergleich von Bücherverbrennungen und Pogromen im Nazideutschland und meinte hier den "Anfängen wehren zu müssen"!

    Auch entgegen der Behauptung des 1. Strafsenats sehen wir das ganze Verfahren und auch dieses Urteil als ein politisches an. Es passt in das Gesamtkonzept politischer Repression gegenüber linken Strukturen. Selbst wenige Indizien zusammengesetzt zu einem Mosaik, reichen hier aus, um junge Linke abzustrafen. Die massive Repression auch im Zuge des Ermittlungsverfahrens (Abhören der Telefonate, Observierung, Hausdurchsuchungen, illegale Verhörmethoden) soll dabei die Angehörigen linker Strukturen möglichst einschüchtern und kriminalisieren.



    Prozessbegleitende Gruppe
    Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg u. Rote Hilfe OG Dresden



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    16.12.03 - Bericht vom 13. Prozeßtag


    Hier noch der Prozeßbericht

    Wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung in vier Fällen wurden Marco zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten und Daniel zu zwei Jahren Freiheitsstrafe (Jugendstrafrecht) verurteilt! Carsten wurde aufgrund der schlechten Indizienlage frei gesprochen und erhält Haftentschädigung!

    Nach dem ohnehin schon mehr als absurden Prozeß, verkündete heute der Strafsenat seine ganz persönliche Meinung (und anders sind die äußerungen Hennigs nicht zu werten) zur Verübung von zwei geglückten und zwei versuchten Brandanschlägen durch die Angeklagten.

    In seinen Vorabbemerkungen kam Ri Hennig nicht umhin zu sagen, daß der Senat sich nicht habe "unter Druck setzen lassen, weder von den Angeklagten noch dem Publikum". Denn "hätte es den Autonomen Zusammenschlusz (AZ) nicht gegeben, wären wir heute nicht hier".

    Der Senat (in persona Richter Hennig) selbst führte aus, daß es sich hier um Indizienbeweise gehandelt habe, die aber, lege man die Mosaiksteinchen zusammen, das Gesamtbild ergäben, daß sich aus dem AZ heraus, dem die drei Angeklagten angehören, eine terroristische Vereinigung gegründet habe. Aus den Papieren des AZ wäre für den Senat ersichtlich gewesen, daß es ich beim AZ um eine Gruppe handele, die Hinweise auf Gewaltbereitschaft zulasse. Daraus sei nicht zwingend zu schließen, daß diese die Keimzelle der Terrorgruppe sei, die Verbindung sei in der personellen Übereinstimmung zu sehen. Zur Auflösungserklärung sei festzustellen: "wer sich aufgelöst hat, muß sich notwendigerweise gegründet haben."

    In der Art und Weise wie die Bekennerschreiben verfaßt waren (sz statt ß und Chrysler ohne h) und Schreiben, die bei Marco gefunden wurden, solle ein Beweis dafür sein, daß Marco der Autor der Bekennerschreiben war. So auch die übereinstimmung der Schreibmaschinen.

    Daniels Alibi wurde in "erhebliche" Zweifel gezogen. Außerdem sage die Tatsache, daß Daniel zur Tatzeit nicht vor Ort war, nicht aus, daß er nicht an der Vorbereitung der Anschläge beteiligt gewesen sei, der Fingerabdruck auf dem Karton unter dem BGS-Bus sei ein Beweis für die Einbindung in die Vorbreitung der Anschläge. Außerdem schloß sich der Senat vollends der BAW (Bundesanwaltschaft) an, als er meinte, daß die Telefonüberwachung eindeutig ergeben habe, daß Daniel sich habe absetzen wollen. Carsten schlußendlich "profitierte nun von der im Verfahren geänderten Beweislage und hatte vor seiner eigenen Verhaftung vorgesorgt". Es gäbe gegen ihn keinen konkreten Beweis, weshalb er heute noch mal "von der Schippe gesprungen" sei.

    "Wehret den Anfängen"...
    Während der ganzen Urteilsverkündung, und daß war der zusätzliche Hammer, konnte der Richter die ganze Zeit nicht umhin, mal so richtig loszuwerden, was er von der Linken hält, denn "wer Brände legt will töten" und zitierte damit aus einem linken Flugblatt, welches im Zusammenhang mit übergriffen von Nazis verfaßt wurde. Außerdem ist es noch gar nicht so lange her, daß "Bücher verbrannt wurden und Synagogen brannten". Vor dreißig Jahren brannten auch erst nur Kaufhäuser und "dann wurden Menschen getötet." So könne man von den Angeklagten zwar nicht behaupten, daß sie "Topterroristen" seien, aber man müsse den Anfängen wehren.

    Entsprechend wutgeladen war die Stimmung im Zuschauerraum, denn ein derart arrogantes und herablassendes Verhalten sowohl gegenüber den Angeklagten als auch dem Publikum war schier nicht auszuhalten. Pauschal wurde dem Publikum unterstellt, daß, würden "hier heute drei Kahlgeschorene mit Springerstiefeln sitzen, und die drei Angeklagten als Nebenkläger auf der Anklagebank zugegen sein", wir uns über einen Freispruch genauso "aufregen" würden.

    Die Anwaltschaft geht nach der heutigen Urteilsverküngung davon aus, daß die BAW in Revision gehen wird. Selbes wird auch die Verteidigung der Verurteilten tun. Dies bedeutet, daß die Angeklagten bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils auf freiem Fuß bleiben, aber eventuell auch mit neuen Repressionen gegen die Magdeburger Szene zu rechnen ist, da es weitere Beschuldigte gibt und die BAW sicherlich an einer Verurteilung nach § 129a festhalten wird.



    Rote Hilfe und Soligruppe Magdeburg/ Quedlinburg


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