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    soligruppe.de - news / 4.12.2003

    dEUtschland: § 129a - verfahren gegen die linke in sachsen-anhalt

    Prozeßbeobachtung - §129a Verfahren gegen die Linke


    129a-Verfahren gegen die 3 Magdeburger Linken Marco, Daniel und Carsten:

  • 3.12. 11.Prozeßtag

  • 2.12. 10.Prozeßtag

  • Übersicht





  • Bericht vom 10. Prozeßtag


    Was wir schon immer über den Verfassungsschutz wußten, aber erst jetzt von der BAW bestätigt bekommen

    Der heutige Prozeßtag begann mit einer Erklärung von Carstens Anwältin zur Ablehnung des Antrages auf Hinzuziehung von Verfassungsschutzunterlagen und zur Vorladung relevanter VerfassungsschützerInnen die ihre Observationsergebnisse bezüglich des Magdeburger AZs bekanntgeben sollten (siehe letzter Prozeßbericht), denn schließlich wurde dieser ausführlich im VS-Bericht erwähnt. Sie begründete, daß die Einführung der "Erkenntnisse" des Verfassungsschutzes "anders als vom Gericht bewertet" für das Verfahren dringend geboten seien. Nach der üblichen Verhandlungspause erwiderte Staatsanwalt Hornick überraschenderweise, daß auch eine ausführliche Erwähnung im VS-Bericht nicht zwingend den Schluß zulasse, daß die beschriebene Gruppe auch tatsächlich beobachtet wurde. Da man lediglich davon ausgehen kann, jedoch nicht davon ausgehen muß, daß der AZ vom Verfassungsschutz observiert wurde, sei dieser Beweisantrag abzulehnen. Konkret bestätigte die Bundesanwaltschaft damit ganz offiziell, was viele schon vorher wußten: Verfassungsschutzberichte sind eher das Produkt (recht schlechter) künstlerischer als geheimdienstlicher Arbeit.

    Darüber hinaus wurde von den AnwältInnen beantragt, die Polizistin erneut zu laden, die das Paket unter dem BGS-Auto gefunden hatte. Sie sollte bestätigen, daß dieses kein anderer Cop ohne Handschuhe angefaßt hatte und demzufolge die vielen, nicht mehr kenntlich zu machenden Fingerabdrücke (siehe 6. Prozeßtag) bereits vor Entdeckung des Pakets darauf waren, d.h. von vielen anderen (unbekannten) Personen außer Daniel stammen könnten. Aber auch dieser Antrag wurde vom Senat mit dem Verweis abgelehnt, daß dieser Schluß möglich aber nicht zwingend notwendig ist.

    Danach wurde der Antrag gestellt auch einen weiteren Polizeizeugen nocheinmal vorzuladen. Dieser sollte bestätigen, daß ein gefundenes Dokument vor dem Jahre 2001 verfaßt sein muß, da in diesem u.a. eine Vokü vor dem Arbeitsamt und ein Treffen im Winterhafen (ehemaliges linkes Wohnprojekt) erwähnt wurden. Beides, so könne der Cop bestätigen, müsse sich auf das Jahr 2000 beziehen, da es nur einmal eine Vokü vor dem Arbeitsamt gab und der Winterhafen kurze Zeit später nicht mehr existierte. Der Senat meinte jedoch, daß sich die Vokü auch auf weitere geplante hätte beziehen können, nicht nur auf die stattgefundene und mit Winterhafen in Magdeburg nicht zwingend das Wohnprojekt gemeint sein muß. Das ist zwar für jedeN, der/die das einzelnstehende Haus in einer Parkanlage kennt ziemlich albern aber der Richter sieht und kennt vielleicht mehr als einE NormalsterblicheR.

    Ebenfalls abgelehnt wurde die Vorladung von Cops, die Carsten und Daniel observierten und bestätigen sollten, daß diese zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der BekennerInnenschreiben sowie der angeblichen Auflösungserklärung überhaupt keinen Kontakt hatten, denn sie hätten ja auch heimlich, schriftlich oder telefonisch kommunizieren können. Als letztes wurde noch beantragt - und diesmal auch genehmigt - einige Beispielstreffer der Internet-Suchmaschine Google in den Prozeß einzuführen, die beweisen sollen, daß es nicht ein seltener Fehler sondern durchaus üblich ist, DaimlerC(h)rysler ohne "h" zu schreiben. Ein Argument der Anklage ist nämlich, daß auf gefundenen Notizen der Angeklagten dieser Fehler ebenso vorkommt, wie in einem BekennerInnenschreiben. Dies lege laut BAW den Schluß nahe, daß die Angeklagten den Anschlag begangen hätten. Durch die neuen Google-Beweise müssen nun vielleicht unter anderem die Verwaltung des Bundeslandes Bremen, die Humboldt-Uni, der Gemeinderat von Schierbach, das Hamburger Abendblatt und der Junge-Freiheit- ääh Magdeburger-Volksstimme-Autor Bernd Kaufholz mit Hausdurchsuchungen rechnen.

    Im Anschluß daran wurde der Prozeß gegen 13.30 Uhr auf nächste Woche vertagt (Achtung: am Mittwoch, den 10.12. ist kein Prozeßtermin).


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    Bericht vom 11. Prozeßtag


    Aus dem Märchenbuch einer Staatsanwältin

    Der 11. Prozesstag begann, wie schon der 10. mit einer kleinen Verspätung, da sich einer der Angeklagten aufgrund des schlechten Wetters um etwa eine Viertelstunde verspätet hatte. Das Auditorium war zumindest bis zur ersten Pause ziemlich gut besetzt, da sich eine Schulklasse eingefunden hatte, deren Sozialkundelehrerin den Schülerinnen und Schülern wohl die Vorzüge des deutschen Rechtssystems näher bringen wollte. Doch dieses Vorhaben gab sie bereits nach der ersten halben Stunde auf und besuchte nach der doch etwas verlängerten "halbstündigen" Pause von etwa einer Stunde mit ihren SchülerInnen eine andere offensichtlich spannendere Verhandlung.

    Die erste halbe Stunde wurde von einem Anwalt Marcos dazu genutzt einige Beweisanträge zu stellen, die nach der ersten Pause allerdings durch die Bank weg vom Senat abgelehnt wurden. Unter anderem wurde beantragt, einen Artikel aus der "Magdeburger Volksstimme" zu verlesen, in welchem der renommierte Autor Bernd Kaufholz nicht in der Lage war, das Wort "Daimler-Chrysler" orthographisch korrekt wiederzugeben, was etwa 30 % der BundesbürgerInnen allerdings ebenso wenig vermögen. Dies sollte in einer repräsentativen Umfrage durch ein Meinungsforschungsinstitut bestätigt werden. So wurde dann beantragt, auch den Webmaster von Daimler-Chrysler in den Zeugenstand zu rufen, damit dieser bestätigen möge, dass er von seinem Vorgesetzten angehalten wurde, die URL "www.daimler-crysler.com" auf "www.daimler-chrysler.com" weiterleiten zu lassen, da der Konzern mittlerweile die falsche Schreibweise seines Namens stillschweigend akzeptiert. Die Inaugenscheinnahme zweier Schriften und die Suchabfrage der Worte "soziale revolution weltweit" bei Google, die ca. 17.000 Ergebnisse bringt, als Beweis zu würdigen wurden als Beweisanträge gestellt.

    Nach der einstündigen Pause wurden die Beweisanträge - wie erwartet - abgelehnt und die Beweisaufnahme geschlossen. Das Staatsanwaltskollektiv begann dann mit seinem Plädoyer, was zu einer Märchenstunde ausarten sollte. Zunächst erörterte Dr. Hornick, dass es ihm angeblich nicht darum ginge, die politisch-ideologische überzeugung der 3 Angeklagten zu bestrafen, sondern lediglich "kriminelle Handlungen" abzuurteilen. Er führte zunächst die Lebensläufe der Angeklagten aus, bevor er im Wesentlichen die Anklageschrift wiederkäute. Danach setzte die Staatsanwältin Rieger mit der Beweiswürdigung ein, wobei sie einer Zeugin unterstellte, gelogen zu haben, was sie mit einem falsch wiedergegebenen Zitat der Aussage begründete. Im Allgemeinen scheint die sinnentstellende Textinterpretation von aus dem Zusammenhang gerissenen möglichst kurzen Zitaten eine Spezialität der BAW zu sein. So werden Worte wie "wir" und "uns" zu Beweisen für eine "terroristische Vereinigung". Allerdings wurde sie von einem eingeschalteten Handy, eines Pressevertreters, welches die Mikrofonanlage des Saales störte, unterbrochen, worauf Ri. Hennig die mangelhafte Durchsuchung der Besucher durch die Justizangestellten rügte und eigentlich eine neue Durchsuchung der Besucher veranlassen wollte, wovon er dann allerdings Abstand nahm.

    Dann begann Dr. Hornick mit seinen Strafanträgen. Marco solle zu 3 Jahren und 6 Monaten als Rädelsführer und die anderen Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu je 3 Jahren Haft nach § 129a verurteilt werden, wobei bei Daniel nicht das Jugendstrafrecht angewandt werden solle. Bei Marco führte er als mildernde Gründe aus, dass er nicht einschlägig vorbestraft sei, bei den anderen Angeklagten, dass diese nicht vorbestraft seien. Strafverschärfend seien jedoch die 2 versuchten und 2 vollendeten Brandanschläge. Er blieb damit im unteren Drittel, des Strafrahmens von maximal 10 Jahren, was er für "angemessen" hielt.

    Dann wurden die nächsten Verhandlungstage angesetzt: der 09.12., eventuell der 11.12. nach Absprache mit den Verteidigern, der 16.12. und der 17.12. Damit war dann der 11. Verhandlungstag geschlossen.




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