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    rh - rote hilfe - newsletter / 26.10.2003

    dEUtschland: § 129a - verfahren gegen die linke in sachsen-anhalt

    Zum 129a-Prozess gegen Marco, Daniel und Carsten


    Mehrere Beiträge zum 129a-Verfahren MD:

  • PROZESSERKLÄRUNG von Marco, Daniel und Carsten

  • GRUSSBOTSCHAFT zur Solidemo von Marco Camenisch

  • GRUSSBOTSCHAFT an die Magdeburger-Demo von Revolutionärer Aufbruch

  • PRESSEMITTEILUNG zur Demonstration von der Soligruppe

  • ZEITUNGSARTIKEL zum Auftakt des Prozesses gegen die drei Genossen in Halle

  • Prozeßübersicht






  • Prozesserklärung von Marco, Daniel und Carsten

    Wir möchten damit anfangen, dieses Verfahren als das zu bezeichnen, was es ist, nämlich eine von vielen Repressionsmaßnahmen des Staates. Repression wird vom Duden als "Unterdrückung von Kritik, politischen Bewegungen u.ä." definiert und nichts anderes soll mit diesem Verfahren erreicht werden. Grundlegendes Ziel staatlicher Repression ist die Machterhaltung, die durch Abschreckung, Ausgrenzung und Entpolitisierung der politischen GegnerInnen durchgesetzt wird. Betroffen von dieser Repression können alle sein, die Gesetze übertreten oder übertreten könnten, weil sie aufgrund bestimmter gesellschaftlicher Zugehörigkeit, politischen Überzeugungen oder äußeren Merkmalen von vornherein in Verdacht stehen.

    Bei politisch aktiven Menschen werden oft Normübertretungen konstruiert, um den Einsatz von Repressionen zu legitimieren. Staatliche Repressionen agieren mit den Mitteln der Abschreckung, Vorbeugung, Konfrontation und der Vergeltung. Dies hat das Ziel, weiteren Widerstand zu verhindern, transportieren diese Maßnahmen ganz klar die Botschaft: "Das ist der Preis, den ihr bezahlen müßt, wenn ihr euch nicht ruhig verhaltet" und genau das ist auch die Aussage dieses Verfahrens.

    Durch den Sonderparagraphen 129a hat sich der Staat ein weiteres Mittel geschaffen, um den Repressionsdruck zu erhöhen. Neu daran war, dass der Staat sich eine Möglichkeit geschafft hat, Menschen nicht wegen Gesetzesübertretungen, sondern wegen ihrer Gesinnung abzustrafen. Mit diesem Paragraph hat sich der Staat die gesetzliche Grundlage für seine Repressionswut gegen die radikale Linke geschaffen. So wurden zwischen 1996 und 2000 494 § 129a-Verfahren gegen Linke eingeleitet, das es gerade mal drei Verfahren gegen die Rechte in diesem Zeitraum gab, braucht wohl nicht weiter kommentiert zu werden. Nur bei den wenigsten Verfahren kam es überhaupt zur Anklageerhebung, das waren gerade mal 29, und doch erfüllte dieser Sonderparagraph seine Funktion, da durch ihn massive Observationsmaßnahmen gerechtfertigt werden und damit unbequeme politische Menschen überwacht und eingeschüchtert werden.

    Auch in Magdeburg hat staatliche Repression eine lange Geschichte und erreichte mit diesem Verfahren und der dadurch gerechtfertigten massiven Überwachung seinen traurigen Höhepunkt. 1997 mußte der Innenminister von Sachsen-Anhalt einräumen, dass bei einer Antifademo anlässlich der Ermordung von Frank Böttcher durch Neonazis Zivilbeamte eingesetzt waren, die sich auch an Straftaten beteiligten, dies geschah nachdem ein Abgeordneter des Landtages mehrere steinewerfenden Chaoten verfolgt und sie dann beim Besteigen des Polizeiwagens zur Rede stellte. Ziel dieser Repressionsmaßnahme war es, die bürgerlichen DemonstrantInnen abzuschrecken, in dem von der Polizei aufgeheizte Stimmung durch erste Steinwürfe zum eskalieren gebracht wurde.

    Bei zahlreichen anderen Antifademos, bei denen die bürgerliche Beteiligung eher gering war, verfolgte die Polizei, als Repressionsorgan des Staates eine andere Strategie. Mit absolut lächerlichen Begründungen wurde auf DemonstrantInnen eingeprügelt, 1999 reichte es aus, dass ein Demonstrant eine Sonnenbrille trug, damit eine komplette Hundertschaft sich ihre Minderwertigkeitskomplexe von der Seele prügeln konnte. Ziel war es die zumeist jüngeren DemonstrantInnen einzuschüchtern und sie so zu verunsichern, dass sie künftige Veranstaltungen nicht mehr besuchen. Diese Strategie ging nicht auf und so entwickelte sich in den kommenden Jahren eine aktive linksradikale Szene, die sich 2000 mit der Besetzung der "Ulrike" einen Freiraum schaffte. Über Jahre hinweg diente dieses politische Kultur- und Wohnprojekt als wichtigster Anlaufpunkt der Linken in Magdeburg.

    AUCH BEGANNEN SICH IM JAHR 2000 EINIGE MENSCHEN AUS DER LINKSRADIKALEN SZENE ZU ORGANISIEREN UND ES ENTSTAND EIN AUTONOMER ZUSAMMENSCHLUß. TROTZ UND GERADE WEGEN DER GROßEN PROBLEME, WIE DER ABLEHNENDEN HALTUNG DER STADTOBEREN UND EINER ALLTÄGLICHEN FASCHISTISCHEN BEDROHUNG.

    1992 WIRD EINE GEBURTSTAGSFEIER VON PUNX DURCH EINE HORDE NEONAZIS ÜBERFALLEN, DER PUNK THORSTEN LAMPRECHT TOTGESCHLAGEN UND VIELE GÄSTE SCHWER VERLETZT. DIE POLIZEI WAR ANWESEND, SCHRITT JEDOCHNICHT EIN. AM HERRENTAG 1994 WURDEN MIGRANTINNEN VON NAZIS DURCH DIE INNENSTADT GEJAGT UND VIELE VON IHNEN VERLETZT. ALS DIE POLIZEI EINSCHRITT, VERHAFTETE SIE VIELE DER OPFER DES ÜBERGRIFFS. 1997 WIRD DER PUNK FRANK BÖTTCHER VON NEONAZIS ERMORDET. DIES WAREN LEDIGLICH HÖHEPUNKTE, ÜBERGRIFFE VON FASCHISTEN GEHÖREN IN MAGDEBURG GENAUSO ZUM ALLTAG, WIE DIE VERHARMLOSUNG UND HERUNTERSPIELUNG DER RECHTEN GEWALT DURCH DIE POLITISCHEN ENTSCHEIDUNGSTRÄGER DER STADT.

    LINKE GRUPPEN, WIE DER AZ, STELLTEN SICH DER FASCHISTISCHEN BEDROHUNG UND ENTWICKELTEN EINE KONSEQUENTE ANTIFASCHISTISCHE PRAXIS. ABER DIE AKTIVITÄTEN DES AZ LASSEN SICH NICHT AUF ANTIFASCHISTISCHE POLITIK BESCHRÄNKEN. VON ANFANG AN WAR ES EINE DER WICHTIGSTEN AUFGABEN DES AUTONOMEN ZUSAMMENSCHLUß, DIE KAPITALISTISCHE VERWERTUNGSLOGIK UND DEREN AUSBEUTUNGSMECHANISMEN ZU KRITISIEREN UND DER KATASTROPHALEN SOZIALEN LAGE IN MAGDEBURG EINE SOLIDARISCHE SELBSTORGANISATION ENTGEGEN ZU SETZEN, SO WURDEN Z.B. ZAHLREICHE VOLXKÜCHEN ORGANISIERT, WOBEI KOSTENLOS WARMES ESSEN UND KAPITALISMUSKRITISCHE FLUGBLÄTTER VERTEILT WERDEN. DER AZ BETEILIGTE SICH AUCH AN INTERNATIONALEN ANTIKAPITALISTISCHEN PROTESTEN MIT EIGENEN DEMONSTRATIONEN UND VERANSTALTUNGEN IN MAGDEBURG, UNTERSTÜTZTE FLÜCHTLINGSORGANISATIONEN IN IHREM KAMPF GEGEN DIE RASSISTISCHE AUSLÄNDERPOLITIK DIESES STAATES, THEMATISIERTE DIE EINSCHNITTE IN BÜRGERRECHTEN DURCH STÄNDIGE GESETZESVERSCHÄRFUNGEN, BETEILIGTE SICH AN GEWERKSCHAFTLICHEN PROTESTEN, ORGANISIERTE ANTIKRIEGSAKTIVITÄTEN UND VIELES MEHR. DER AUTONOME ZUSAMMENSCHLUSZ ENTWICKELTE SICH ZU EINER WAHRNEHMBAREN GRUPPE IM LINKEN SPEKTRUM UND WURDE MIT SEINEN AKTIVITÄTEN ZUM ÄRGERNIS FÜR DIE STADTOBEREN UND DIE POLIZEI.

    AB 2002 SCHLÄGT DIE BUNDESANWALTSCHAFT MIT DER REPRESSIONSKEULE DES § 129 A ZU. DAS DIES ZU EINEM ZEITPUNKT GESCHAH, ALS DIE ARBEIT LINKER GRUPPEN, WIE DEM AZ, ERSTE ERGEBNISSE ZEIGTE, DÜRFTE ALLES ANDERE ALS EIN ZUFALL SEIN. ZIEL DES ANGRIFFS DER VERFOLGUNGSBEHÖRDEN IST DIE ZERSTÖRUNG DER NOCH IN DEN KINDERSCHUHEN STECKENDEN ETABLIERUNG EINER JUNGEN LINKSRADIKALEN BEWEGUNG IN MAGDEBURG. WIR KÖNNEN NUR HOFFEN, DASS SICH DIESES GERICHT NICHT DAFÜR MIßBRAUCHEN LÄSST UND NICHT, WIE SO OFT IN VERFAHREN GEGEN DIE RADIKALE LINKE, NUR DEN WILLEN DER BAW VOLLSTRECKT. DENN DIESER GEHT ES NICHT UM DIE AUFKLÄRUNG KONKRETER STRAFTATEN. 129 A-VERFAHREN UND DIE DAZUGEHÖRIGEN ERMITTLUNGEN ZIELEN, NEBEN EINER EVENTUELLEN VERURTEILUNG VON AKTIVISTINNEN, VOR ALLEM AUF DIE DURCHLEUCHTUNG, EINSCHÜCHTERUNG UND ZERSTÖRUNG LINKER STRUKTUREN. DIES WURDE AUCH IN UNSEREM FALL, IN DER ART UND WEISE DER ERMITTLUNGEN, DIE TREFFENDER ALS MAßNAHMEN GEGEN DIE LINKE IN MAGDEBURG BEZEICHNET WERDEN SOLLTEN, MEHR ALS DEUTLICH.

    DABEI STELLEN UNSERE VERHAFTUNGEN UND EVENTUELLE VERURTEILUNGEN DIE SPITZE DES EISBERG EINER GANZEN REIHE DIESER MAßNAHMEN DAR.

    SCHON SEIT ANFANG 2002 LEGTE DIE POLIZEI IN MAGDEBURG IMMER ÖFTER ESKALATIONSSTRATEGIEN AUF LINKEN VERANSTALTUNGEN AN TAG UND VERUNMÖGLICHTE MIT IHREM AGGRESSIVEN VERHALTEN ZUM TEIL UNSERE AKTIVITÄTEN. DAS DIE MENSCHEN DES "KOMMANDO FREILASSUNG ALLER POLITISCHEN GEFANGENEN" AUCH GENAU AUF DIESE SITUATION VERSUCHTEN ZU REAGIEREN, BLIEB WOHL NICHT ZUFÄLLIG UNERWÄHNT IN DEN PRESSEMITTEILUNGEN DER BAW. SIE SCHRIEBEN DAMALS:

    "AM 08.02.2002 FAND IN MAGDEBURG EIN TRAUERZUG ANLÄßLICH DES 5.TEN TODESTAG DES VON FASCHISTEN ERMORDETEN FRANK BÖTTCHER STATT. NEBEN DEN ÜBLICHEN PROVOKATIONEN DER BULLEN GEGENÜBER DEN RUND 150 DEMONSTRANTINNEN KAM ES AM ENDE ZU FEIGEN ÜBERGRIFFEN. U.A. WURDEN 15 TEILNEHMERINNEN IN EINE STRASSENBAHN GETRIEBEN, NIEDERGEKNÜPPELT UND ANSCHLIEßEND WEGGEHAFTET. DER WACHSENEN BRUTALITÄT DER BULLEN GEGENÜBER LINKEN MUSS EINHALT GEBOTEN WERDEN."

    IM VERLAUF DES JAHRES 2002 STEIGERTEN DIE VERFOLGUNGSBEHÖRDEN DIE REPRESSIVEN MAßNAHMEN. IM SEPTEMBER WURDE DAS LETZTE AUTONOME HAUSPROJEKT, DIE ULRIKE, NACH ÜBER ZWEI JAHREN BESETZUNG GERÄUMT. DEM VORAUSGEGANBEN SIND EINE WOCHENLANGE KAMPAGNE DER LOKALEN BÜRGERLICHEN MEDIEN GEGEN DIE BEWOHNERINNEN UND NUTZERINNEN DER ULRIKE, SOWIE EIN AUFMARSCH DER FASCHISTISCHEN FREIEN KAMARADSCHAFT, AUF DEM DIE ZERSTÖRUNG DES HAUSPROJEKTES GEFORDERTEN WURDE. NICHT NUR DAS MIT DER RÄUMUNG DEN FORDERUNGEN DER NAZIS ENTSPROCHEN WURDE, AUCH LANDETEN DIE ÜBER 30 BEWOHNERINNEN OHNE JEDE ALTERNATIVE AUF DER STRASSE UND DER LINKEN WURDE DER ANLAUFPUNKT FÜR POLITISCHE UND KULTURELLE AKTIVITÄTEN ENTZOGEN. AM 27.11.2002 DURCHSUCHTEN BEAMTE DES BKA VIER WOHNUNGEN IN MAGDEBURG, BERLIN UND QUEDLINBURG UND VERHAFTETEN DIE ERSTEN BEIDEN VON UNS. AUS DER DIESER VERHAFTUNG FOLGENDEN PRESSEMITTEILUNG DER BAW WURDE DANN KLAR, DASS EIN 129 A-VERFAHREN GEGEN DIE MAGDEBURGER LINKE LÄUFT. DIES ERKLÄRT AUCH DAS EXTREM REPRESSIVE VORGEHEN DES REPRESSIONSAPPARATES WÄHREND DES JAHRES 2002 UND LIEß NOCH WEITERE MAßNAHMEN GEGEN LINKE AKTIVISTINNEN VERMUTEN, WAS SICH JA DANN BIS HEUTE BESTÄTIGT.

    ZUM EINEN ZIELTEN DIE MAßNAHMEN AUF DIE DURCHLEUCHTUNG UND EINSCHÜCHTERUNG DER RADIKALEN LINKEN IN MAGDEBURG UND KRIMINALISIERTE DIESE FAKTISCH ALS GANZE. ZUM ZWEITEN VERDEUTLICHTEN DIE PRESSEMITTEILUNGEN DER BAW, DASS AUCH DIE DISKUSSIONEN MILITANTER ZUSAMMENHÄNGE IN DER LINKEN ZEITSCHRIFT „INTERIM“ GETROFFEN WERDEN SOLLTEN. DIE BAW UNTERSTELLT DEN BETEILIGTEN GRUPPEN, ZU DENEN AUCH WIR ANGEBLICH GEHÖREN, VERBINDUNGEN ZU EINANDER UND SCHAFFT SO DAS KONSTRUKT EINE BUNDESWEIT OPERIERENDEN ORGANISATION. WELCHE JURISTISCHEN MÖGLICHKEITEN SICH DARAUS FÜR DIE BAW ERGEBEN, LIEGT AUF DER HAND. DIE AN DEN DISKUSSIONEN BETEILIGTEN GRUPPEN UND DARAN INTERESSIERTEN MENSCHEN SOLLEN DAMIT WOHL EBENFALLS DURCH HOHE ZU ERWARTENDE HAFTSTRAFEN ABGESCHRECKT UND DIE DISKUSSIONEN DADURCH UNTERBUNDEN WERDEN.

    DAS VORGEHEN DES BKA ZEIGT DEUTLICH DEN CHARAKTER DIESES VERFAHRENS UND DER SOG. ERMITTLUNGEN. LINKE AKTIVISTINNEN WURDEN BZW. WERDEN ÜBER MONATE OBSERVIERT, IHRE TELEFONE ABGEHÖRT, WOHNUNGEN DURCHSUCHT UND IHRE FAMILIEN BELÄSTIGT. DAS BKA SETZT AKTIVISTINNEN MASSIV UNTER DRUCK, UM SO AN AUSSAGEN ZU KOMMEN, DIE DANN SO ZURECHT GEBASTELT WERDEN, DASS SIE IN DAS WAHNWITZIGE KONSTRUKT DER BAW PASSEN. DAZU EIN BEZEICHNENDES BEISPIEL:

    BEI DER HAUSDURCHSUCHUNG VON EINEM FREUND VON UNS ERKLÄRTEN IHM DIE DURCHSUCHENDEN BEAMTEN DES BKA, DASS WENN ER SICH NICHT KOOPERATIV ZEIGT, AUCH DIE WOHNUNG SEINER GROßELTERN UND SEIN ARBEITSPLATZ DURCHSUCHT WERDEN WÜRDEN. NATÜRLICH MÜSSEN SIE SEINEM ARBEITGEBER MITTEILEN, DASS UNSER FREUND UNTER TERRORISMUSVERDACHT STEHT UND ER JA DADURCH SICHERLICH SEINEN JOB VERLIERT. ALS DIES NICHT DAS ERWÜNSCHTE ERGEBNIS ZEIGTE, DROHTEN IHM DIE BEAMTEN, SEINE HOMOSEXUALITÄT BEI SEINEN GROßELTERN UND MITSTUDENTEN BEKANNT ZU MACHEN. UNSER FREUND ENTGEGNETE DARAUF, DASS ER SICH ERPRESST FÜHLT, WORAUF DIE BKA-BEAMTEN NUR ANTWORTETEN, DASS DIES LEDIGLICH "ENTSCHEIDUNGSHILFEN" SEIEN. NACH DER DER DURCHSUCHUNG WURDE UNSER FREUND IN DIE POLIZEIDIENSTSTELLE GEBRACHT. DER DORT ANWESENDE BUNDESTAATSANWALT HORNIG WIEDERHOLTE DIE SOG. "ENTSCHEIDUNGSHILFEN" UND FÜGTE DIESEN DIE DROHUNG MIT U-HAFT HINZU. EINGESCHÜCHTER GAB UNSER FREUND NACH UND MACHTE AUSSAGEN ÜBER STRUKTUREN UND PERSONEN DER MAGDEBURGER LINKEN. DAS UNSER FREUND NUR DESHALB ERZÄHLTE, WAS DAS BKA VON IHM HÖREN WOLLTE UND DER WAHRHEITSGEHALT SEINER AUSSAGEN MEHR ALS FRAGWÜRDIG IST, SCHIEN DIE VERNEHMENDEN BEAMTEN NICHT IM GERINGSTEN ZU STÖREN. DIE AUSSAGEN WURDEN STICHPUNKTARTIG ZU PROTOKOLL GENOMMEN UND SPÄTER DURCH DAS BKA EIGENSTÄNDIG AUSFORMULIERT. ZWISCHEN STICHPUNKTARTIGER UND AUSFORMULIERTER FASSUNG BESTEHEN Z. T. GRAVIERENDE UNTERSCHIEDE.

    IM VERLAUF DES JAHRES 2003 VERSCHÄRFTEN SICH DIE REPRESSIVEN MAßNAHMEN GEGEN DIE RADIKALE LINKE IN MAGDEBURG ERNEUT UND DAS 129 A-KONSTRUKT KONKRETISIERTE SICH. DAS BKA BESCHAFFTE SICH DNA-MATERIAL VON AKTIVISTINNEN. SO GINGEN SIE BEISPIELSWEISE EINEM VON UNS IN MAGDEBURG HINTERHER UND SAMMELTEN ZIGARRETTENKIPPEN AUF, BEI DEN ANDEREN BEIDEN VON UNS ENTWENDETEN SIE DIESE IN UNSERER ABWESENHEIT AUS UNSEREN ZELLEN. WIE UMFANGREICH DIESE "BESCHAFFUNGSMAßNAHMEN" WAREN UND WIEVIELE MAGDEBURGER LINKE MITTLERWEILE IN DEN DNA-DATEIEN DES BKA GESPEICHERT SIND, IST NICHT ABZUSEHEN.

    ANFANG APRIL 2003 DURCHSUCHTEN BEAMTE DES BKA ZEHN WOHNUNGEN, ÜBERWIEGEND IN MAGDEBURG. ES FOLGTEN DUTZENDE ZEUGENVORLADUNGEN, VERBUNDEN MIT MASSIVEN EINSCHÜCHTERUNGS- UND ERPRESSUNGSVERSUCHEN, WODURCH DIE EBEN BESCHRIEBENE AUSSAGE ZUSTANDE KAM. AM 16.04.2003 WURDE DANN DIE FÜR EINE 129 A-ANKLAGE BENÖTIGTE DRITTE PERSON VERHAFTET.

    INHALTLICH SCHOSSEN SICH DIE REPRESSIONSBEHÖRDEN AUF DEN AUTONOMEN ZUSAMMENSCHLUSZ ALS KEIMZELLE DER TERRORISTISCHEN VEREINIGUNG EIN UND RECHNEN UNS GEFANGENEN NOCH WEITERE MILITANTER AKTIONEN DER LETZTEN JAHRE IN MAGDEBURG ZU.

    FAZIT:

    WIE AUCH IMMER DIESES VERFAHREN AUSGEHT, EINIGE SEINER ZIELE HAT DER REPRESSIONSAPPARAT SCHON ERREICHT. DIE RADIKALE LINKE IN MAGDEBURG IST WEITGEHEND DURCHLEUCHTET, SICHERLICH AUCH EINIGE AKTIVISTINNEN ABGESCHRECKT. DIE MAGDEBURGER LINKE WAR BZW. IST AN DIE ABWEHR DES ANGRIFFS, AN DAS THEMA 129 A UND REPRESSION GEBUNDEN.

    MIT EINER VERURTEILUNG IM SINNE DER BAW WÜRDEN MINDESTENS WIR DREI GEFANGENEN FÜR VERSCHIEDENE AKTIONEN OHNE BEWEISE LANGE HAFTSTRAFEN BEKOMMEN. DIES WÄRE EIN MEHR ALS DEUTLICHES ZEICHEN AN ALLE LINKEN AKTIVISTINNEN, DASS DIES JURISTISCH MÖGLICH IST. DARÜBER HINAUS WÄRE, WENN ES DER BAW GELINGT, DEN AUTONOMEN ZUSAMMENSCHLUSZ ZUR KEIMZELLE EINER TERRORISTISCHEN VEREINIGUNG ZU ERKLÄREN, DAMIT EIN PRÄZENDENZFALL GESCHAFFEN, MIT AUSWIRKUNGEN AUF DIE RADIKALE LINKE BUNDESWEIT. VERSUCHE ÖFFENTLICH ARBEITENDE LINKE GRUPPEN ZU KRIMINALISIEREN, Z.B. DIE ANTIFA-M GÖTTINGEN, DIE ANTIFA PASSAU, GAB ES IMMER WIEDER. DIESE SCHEITERTEN JEDOCH REGELMÄßIG. IN DIESEM SINNE BETRIFFT DER AUSGANG DES VERFAHRENS MEHR ALS UNS GEFANGENE UND DIE MAGDEBURGER LINKE.

    WIR ERWARTEN VON DIESEM GERICHT, SICH NICHT VON DER BAW FÜR IHRE POLITISCHEN ZIELE MIßBRAUCHEN ZU LASSEN.

    DIESE ERKLÄRUNG WIRD VON UNS ALLEN HIER ANGEKLAGTEN GETRAGEN.


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    GRUSSBOTSCHAFT zur Magdeburger Solidemo vom 25.10.2003
    von Marco Camenisch, Gefangener Italiens und der Schweiz, Gefängnis Pfäffikon/ZH, Schweiz

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    GRUSSBOTSCHAFT AN DIE MAGDEBURGER-DEMO vom 25.10.03

    Ihr geht heute in Marburg in Solidarität mit den politischen Gefangenen Daniel, Marco und Carsten und gegen die Angriffe des Staatsschutzes und ihren Artikeln 129a und b auf die Strasse. Wir schicken Euch diese kurzen Zeilen der Solidarität aus Zürich, da wir leider nicht mit Euch sein können, es aber sehr gerne wären.

    Angesichts der sich verschärfenden generellen Krise des Kapitalismus erstaunt es nicht, dass Repression, resp. Aufstandsbekämpfung zu einem neuen politischen Faktor geworden ist.
    So schlägt zum Beispiel die italienische Konterrevolution mit ihren Antiterrorismusartikeln gegen Hunderte von anarchistischen, kommunistischen und antiimperialistischen Kräften seit Monaten zu. Gerade erst gestern waren 1000 Bullen unterwegs, durchsuchten 120 Wohnungen und an der anschliessenden Pressekonferenz verkündete Regierungschef Berlusconi sie hätten 7 Genossinnen und Genossen der Brigate Rosse verhaftet.

    Auch die Schweizer Staatsschützer haben im Juni dieses Jahres international kräftig mitgemischt und zeitgleich mit Paris, Mailand und Napoli in Zürich gegen GenossInnen des Revolutionären Aufbaus, CARC Italien, CP (n)Pci, Rote Hilfe Frankreich usw. Hausdurchsuchungen durchgeführt.
    Vor einem Monat wurde diese schweizerisch-italienische Zusammenarbeit gleich wieder aktiv. Der politische Gefangene Marco Camenisch erhielt im Hochsicherheitsknast von Pfäffikon Besuch von Bundesbullen, die seine Zelle durchsuchten und selbst Anwaltspost beschlagnahmten. Offizielle Begründung: Marco sei der Rädelsführer der letzten Jahres international sehr erfolgreich durchgeführten Solikampagne. Von der Zelle aus soll er sie organisiert und die militanten Anschläge in Auftrag gegeben haben.

    Unsere Antwort: 2. November, internationaler Aktionstag gegen die grenzüberschreitenden Angriffe der Konterrevolution und in Solidarität mit den revolutionären Gefangenen.

    Gerade in Zeiten, wo die herrschende Klasse mit ihren Staatsschutz- Geheimdienst- und Repressionsapparaten immer aggressiver und vor allem grenzüberschreitender interveniert, ist die Organisierung internationaler, revolutionärer Solidarität von vitaler Bedeutung.

    Wir wünschen Euch eine kraftvolle und entschlossene Demo!
    Solidarität mit Marco, Daniel und Carsten und die Gefangenen der RAF
    Solidarität mit Marco Camenisch
    Solidarität mit den politischen Gefangenen
    Solidarität mit den im Zusammenhang mit der Razzia vom 24.10 gegen die Brigate Rosse Verhafteten

    Zürich, den 24.10.03 Rote
    Hilfe/Revolutionärer Aufbau Schweiz

    Mitglied der Roten Hilfe International

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    Pressemitteilung der Soligruppe zur Demonstration

    Fast 2500 Menschen demonstrieren für die Freilassung von politischen Gefangenen

    Die Demonstration durch die Magdeburger Innenstadt verlief kraftvoll, lautstark und ohne besondere Zwischenfälle. Der Beginn der Demonstration verzögerte sich um zwei Stunden, da viele DemonstrationsteilnehmerInnen, die mit Bussen, Bahn und Pkws anreisten, wegen unnötiger, teilweise rechtswidriger Kontrollen aufgehalten wurden.
    Selbst der Anwalt eines der Angeklagten wurde ursprünglich nicht zur Demonstration durchgelassen, da er seine Personalien verweigerte. (Nach dem Sachsen-Anhaltinischen Polizeigesetz sind derartige Personalienkontrollen nicht zulässig.)

    Die TeilnehmerInnen reisten aus Berlin, Braunschweig, Dessau, Dresden, Erfurt, Frankfurt/M, Göttingen, Halle, Hamburg, Hannover, Leipzig, Lüneburg, München, Münster, Nürnberg, Oldenburg, Schönebeck und vielen anderen Städten an.
    Auf der vierstündigen Demo wurden Redebeiträge und Grußbotschaften aus Griechenland, Italien und der Schweiz verlesen und Musik gespielt. Trotz der Kälte war die Stimmung unter den DemonstrationsteilnehmerInnen sehr gut. Eine Sprecherin der Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg wertete die kraftvolle Demonstration als vollen Erfolg.

    Die DemonstrantInnen forderten die Abschaffung der politischen Paragrafen 129a/b StGB und die Freilassung von Carsten, Daniel und Marco, die seit fast einem Jahr ohne Gerichtsverfahren in Untersuchungshaft sitzen. Den Dreien wird von der Bundesstaatsanwaltschaft vorgeworfen, im letzten Jahr Anschläge mit Sachbeschädigungen gegen Großkonzerne und Behörden in Magdeburg verübt zu haben. Konkrete Beweise dafür existieren nach Aussage der AnwältInnen nicht.
    Zusätzlich wurde fundamentale Kritik an Staat und Kapitalismus geübt.

    Der §129a ist ein Sonderfall im deutschen Rechtssystem, da er die Verurteilung von "Mitgliedern einer terroristischen Vereinigung" ohne konkrete Tatnachweise zulässt. Die BAW konstruiert, wer zu dieser Vereinigung zählt und hat dabei uneingeschränkte Ermittlungs- und Observationsbefugnisse. Trotzdem wurden in der Vergangenheit ca. 97% der 129a-Verfahren gegen Linke eingestellt. Die dabei gesammelten Daten dienen Polizei und Verfassungsschutz jedoch weiterhin zur Beobachtung der politischen Linken.

    Der nächste Prozeßtag in dem 129a-Verfahren findet am 28.10.03 in Halle statt.


    Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg
    www.soligruppe.de

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    Hier folgen einige Zeitungsartikel zum Auftakt des Prozesses gegen die drei Genossen in Halle

    ##### taz 21.10.2003 #####

    Zweifelhafter Terrorvorwurf in Halle
    Ab heute wird drei Magdeburger Linken der Prozess gemacht. Anklage: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Womöglich ist die jedoch schon aufgelöst. Grundlage der Anklage: Brandanschläge, unter anderem auf eine Autohandlung
    aus Berlin HEIKE KLEFFNER
    Heute beginnt im Hochsicherheitstrakt des Justizzentrums Halle der Prozess gegen drei junge Männer aus Magdeburg, denen die Generalbundesanwaltschaft Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach Paragraf 129a StGB vorwirft. Für die Erste Strafkammer des Oberlandesgerichts Naumburg ist es das erste 129a-Verfahren gegen Linke.

    Marco H. (24), Daniel W. (22) und Carsten S. (23) sollen seit August 2001 unter Bezeichnungen wie "kommando globaler widerstand" oder "kommando freilassung aller politischen gefangenen" für drei Brandanschläge in Magdeburg verantwortlich sein. Dazu rechnen die Ermittler Brandanschläge auf eine DaimlerChrysler-Niederlassung (Sachschaden: 150.000 Euro) und auf zwei Fahrzeuge der Telekom, außerdem einen erfolglosen Brandflaschenwurf auf das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt und einen gescheiterten Anschlag auf einen Wagen des Bundesgrenzschutzes im März 2002. In einem Bekennerschreiben in der Berliner Szenezeitschrift interim wurden die Aktionen mit brutalen Polizeieinsätzen und dem Ziel begründet, "militante Politik in den Köpfen der Bevölkerung verankern" zu wollen.

    Aufsehen erregte das Verfahren schon vor dem Prozess: Bei Hausdurchsuchungen hatten die Ermittler neben Fahrradbirnen, alten Feuerwerkskörpern und einer Flachbatterie, die als "typische Elemente zur Erstellung eines Sprengsatzes" beschlagnahmt wurden, auch eine so genannte Auflösungserklärung gefunden. Selbst die Bundesanwaltschaft geht daher in der Anklage davon aus, die "terroristische Vereinigung" habe sich im Mai 2002 aufgelöst. Grund genug für die Naumburger Richter, anzumerken, dass dann eine Bestrafung wegen "Mitgliedschaft" in einer solchen Vereinigung ausgeschlossen sei. Diese Frage müsse in der Hauptverhandlung geklärt werden, entschied diesen Monat der Bundesgerichtshof. Und so ist es zur Haftentlassung der drei Beschuldigten, wie sie das OLG Naumburg befürwortete, bislang nicht gekommen.

    Verteidigung wie Bundesanwaltschaft reagierten auf die richterlichen Signale. Die Karlsruher Ermittler wollen nun auch noch einen Fortbestand der "terroristischen Vereinigung" beweisen. Rechtsanwalt Sven Lindemann, Verteidiger von Marco H., glaubt, damit würden sie "Schiffbruch erleiden." Das gesamte Verfahren diene der "Kriminalisierung von öffentlich agierenden Linken". Die drei Beschuldigten gehörten zu einer Gruppe namens Autonomer Zusammenschluss, die in Magdeburg ein Haus besetzt hatte und sich in antifaschistischen Initiativen engagierte. Gegen fünf weitere linke Aktivisten des Autonomen Zusammenschlusses ermittelt die Bundesanwaltschaft ebenfalls.

    Einschüchtern lassen will man sich in Magdeburg nicht. Hier soll es gemeinsam mit Unterstützergruppen aus Göttingen, Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main am Samstag eine Demonstration geben. Hauptforderung: Freilassung von Marco H., Daniel W. und Carsten S.

    taz Nr. 7187 vom 21.10.2003, Seite 6, 102 Zeilen (TAZ-Bericht), HEIKE KLEFFNER


    ##### taz vom 22.10.2003 #####

    Bundesanwalt unter Beschuss
    Terrorprozess gegen drei Magdeburger Linke beginnt mit schweren Vorwürfen gegen den Anklagevertreter

    HALLE taz Der Prozess gegen drei junge Linke aus Magdeburg, denen die Bundesanwaltschaft "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" vorwirft, begann gestern mit einer politischen Erklärung der Angeklagten und einem Ablösungsantrag gegen den Vertreter der Karlsruher Anklagebehörde.

    Für die Hauptverhandlung gegen Marco H. (24), Daniel W. (22) und Carsten S. (23) ist die 1. Strafkammer des Oberlandesgerichts Naumburg eigens in den Hochsicherheitssaal ins Justizzentrum Halle ausgewichen. Kaum hatte Bundesanwalt Andreas Hornick die Anklage gegen die drei Männer verlesen, denen unter anderem Brandanschläge auf Autos von DaimlerChrysler und der Telekom sowie das Landeskriminalamt Magdeburg vorgeworfen werden, muss das Gericht nun kommenden Dienstag über den weiteren Verbleib Hornicks entscheiden.

    Die Vorwürfe gegen den Bundesanwalt: Er hatte ohne den zuständigen Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof die Festnahme von Marco H. und Daniel W. im November 2002 angeordnet. Hornick hatte für die Festnahmen mit "Gefahr im Verzug" argumentiert, da Marco H. in einem abgehörten Telefongespräch mit seiner Verlobten berichtet hatte, ihm seien polizeiliche Observationen aufgefallen. Zudem kritisierten die Verteidiger, habe der Bundesanwalt verbotene Verhörmethoden gegen einen Freund der Angeklagten angewandt. Der 21-jährige Christian S. (Name geändert) wurde von Polizeibeamten mit der Drohung, man werde seinen herzkranken Großvater über seine Homosexualität informieren, wenn er keine Aussagen mache, zum Verhör mitgenommen. Dort soll Bundesanwalt Hornick die Drohung erneuert und als "Entscheidungshilfe" bezeichnet haben. Zudem, so die Verteidiger, habe Hornick von dem Verhör des jungen Mannes lediglich ein stichwortartiges Protokoll angefertigt, das dann später mit erheblich abweichenden Aussagen ausformuliert worden sei. Zusätzliche Brisanz hat die Vernehmung von S., weil die Bundesanwaltschaft gegen ihn und vier weitere politische Freunde der Angeklagten ebenfalls wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" ermittelt.

    Die drei Angeklagten, die aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurden, äußerten sich nicht zu den Vorwürfen der Anklage. Sie verlasen stattdessen eine Erklärung, in der sie den Ermittlungsbehörden die "Kriminalisierung linker Politik" vorwarfen. " HEIKE KLEFFNER

    taz Nr. 7188 vom 22.10.2003, Seite 7, 82 Zeilen (TAZ-Bericht), HEIKE KLEFFNER


    ##### Dresdner Neueste Nachrichten 21.10.2003 #####

    Links-Terrorismus - Angeklagte weisen Vorwürfe zurück
    Halle. Der Hochsicherheitstrakt des Justizzentrums in Halle glich gestern einer gut bewachten Festung. Bewaffnete Polizisten vor und im Gerichtsgebäude, strenge Personenkontrollen an den Zugängen. Doch von der linksautonomen Szene angekündigte Störungen zum Auftakt des Verfahrens vor dem 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg gegen drei mutmaßliche Links-Terroristen blieben aus. Lediglich eine Hand voll junger Leute hatte sich mit Protestplakaten gegen das kapitalistische System fast unauffällig vor dem Haus postiert. Und der Vorsitzende Richter Albrecht Hennig verlor nur einmal seine nahezu stoische Geduld: Kurz nachdem im Gerichtssaal lautstark für die Angeklagten applaudiert worden war, verwies er einen Zwischenrufer des Raumes.

    Mit bleichen Gesichtern, aber ziemlich gefasst, verfolgten Marco H., Daniel W. und Carsten Sch. die Verlesung der Anklage durch Staatsanwalt Andreas Hornick. Die Anschuldigungen der Bundesanwaltschaft haben es in sich, sie könnten den drei zwischen 22 und 24 Jahre alten Magdeburgern am Prozessende bis zu zehn Jahre Haft einbringen. Die von sieben Anwälten verteidigten Mitglieder des "Kommandos zur Freilassung politischer Gefangener" sollen die gewaltsame Veränderung der politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland geplant haben, so Staatsanwalt Hornick. Um dieses Ziel zu erreichen, hätten die Angeklagten in der Elbestadt eine linksterroristische Vereinigung gegründet und mehrere Brände gelegt. Beim ersten Anschlag auf ein Magdeburger Autohaus am 21. August 2001 entstand ein Sachschaden von etwa 175F000 Euro. Am 18. Februar 2002 wurden zwei Telekomfahrzeuge durch Feuer zerstört, Sachschaden hierbei 30F000 Euro. Ein Molotow-Cocktail auf ein Gebäude des Landeskrim! in!
    alamtes am 18. März 2002 hingegen richtete kaum Schaden an und bei einem zeitgleich geplanten Anschlag auf ein Fahrzeug des Bundesgrenzschutzes versagte der Zünder. In entsprechend formulierten Bekennerschreiben wurde angekündigt, so viele Brände zu legen, "dass ihr gar nicht wisst, wo ihr zuerst löschen sollt". Die Angeklagten bestritten in Erklärungen alle Vorwürfe. Sie glauben sich nicht wegen Gesetzesverstößen, sondern wegen ihrer politischen Haltung angeklagt. Der Bundesanwaltschaft fehle es an Beweisen, behaupteten ihre sieben Verteidiger. Sie werteten die Anklage als Versuch, eine legale autonome Gruppierung aus politischen Gründen zu kriminalisieren. "Dem Willen, das Konstrukt einer terroristischen Vereinigung aufzubauen, wurde alles andere untergeordnet", heißt es in einer Erklärung der Anwälte. Sie beantragten zudem, den Staatsanwalt wegen Befangenheit abzulösen, weil er auch als Zeuge im Prozess gehört werden soll. Zudem soll er eine Hausdurchsuchung angeordnet ha! be!
    n, ohne den zuständigen Ermittlungsrichter zu informieren. Eine En tscheidung wird am nächsten Prozesstag, dem 28. Oktober, erwartet. Angesetzt sind vorerst elf Verhand-lungstage, 27 Zeugen wurden geladen.

    Bernd Lähne
    Dresdner Neueste Nachrichten erschienen am 21.10.2003


    ##### Netzeitung 21.10.2003 #####

    Prozess gegen Magdeburger Linksextremisten 21. Okt 2003 12:14
    Drei Linksextremisten stehen in Halle vor Gericht. Der Generalbundesanwalt wirft ihnen die Bildung einer linksterroristischen Vereinigung vor.


    In Halle stehen drei Linksextremisten vor Gericht, die nach Ansicht der Bundesanwaltschaft mehrere Brandanschläge verübt haben sollen. Angeklagt sind sie wegen der Mitgliedschaft in der Gruppe «kommando freilassung aller politischen gefangenen». Der Generalbundesanwalt betrachtet diese als terroristischen Vereinigung.


    # Nehm warnt vor neuem Links-Terrorismus 08. Mär 2003
    Vorgeworfen wird den drei 22- bis 24-Jährigen, dass sie am 18. März 2002 einen Molotow-Cocktail auf das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt warfen und versuchten, ein Auto des Bundesgrenzschutzes in Magdeburg anzuzünden.
    Außerdem sollen sie im August 2001 zwei Wagen eines Magdeburger Autohauses angezündet und im Februar 2002 Brandanschläge auf zwei Telekom-Fahrzeuge verübt haben.

    Die Anklage bezeichnet die drei als mutmaßliche Linksterroristen. Ihre Vereinigung sei aus der in Magdeburg seit August 2000 existierenden Gruppe «Autonomer Zusammenschluss (AZ)» hervorgegangen und auch unter den Namen «kommando globaler widerstand» und «revolutionäre aktion carlo giuliani» aufgetreten.
    Ziel der Mitglieder ist es nach Ansicht der Kläger, «militante Politik in den Köpfen der Bevölkerung zu verankern».
    Gemeinsam mit anderen militanten Gruppierungen wollten sie einen gewaltsamen Umsturz herbeiführen. Brandanschläge auf Einrichtungen der Polizei habe sie für erforderlich und legitim gehalten.

    Der Prozess begann am Dienstag unter hohen Sicherheitsvorkehrungen. In Magdeburg demonstrierten ungefähr 50 Sympathisanten vor dem Justizzentrum und forderten die Einstellung des Verfahrens. (nz)


    ###### mdr-online 21/22.10.2003 #####
    Dienstag, 21.10.2003
    Terroristen-Prozess mit Protestdemo


    Drei zwischen 22 und 24 Jahre alten Männern werden vom Generalbundesanwalt in Karlsruhe gewaltsame Umsturzabsichten unterstellt. Denn sie gehören zu der im August 2001 in Magdeburg gegründeten Gruppe "Autonomer Zusammenschluss".

    Als Mitglieder dieser unter dem Kürzel AZ firmierenden linksextremen Vereinigung sollen die drei Männer aus Magdeburg und Quedlinburg in der Landeshauptstadt mehrere Brandanschläge verübt haben. Und zwar gegen zwei Luxusautos sowie zwei Fahrzeuge der Telekom, gegen das Gebäude des Landeskriminalamtes und einen Bus des Bundesgrenzschutzes. Dadurch gerieten sie offenbar ins Fadenkreuz der Staatsschützer.

    Jetzt werden sie vom Oberlandesgericht Naumburg als Mitglieder einer linksextremistischen Vereinigung und mögliche staatsfeindliche Terroristen angeklagt. So sollen sie auch unter den weiteren Bezeichnungen "revolutionäre aktion carlo giuliani", "kommando globaler widerstand" und "kommando freilassung aller politischen gefangenen" aufgetreten sein.


    Gerichtsverhandlung im Hochsicherheitstrakt
    Um einen ungestörten Prozessablauf zu gewährleisten, wurde die Verhandlung vorsorglich vom zuständigen Oberlandesgericht Naumburg in den Hochsicherheitstrakt des Justizzentrums Halle verlegt. Dort wollen sich anlässlich des Prozessauftaktes nun Mitglieder und Sympathisanten der radikalen linken Szene zu einer morgendlichen Protestkundgebung versammeln. Deren Veranstalter behaupten, die drei Angeklagten Marco, Daniel und Carsten gehörten zu einer offen arbeitenden linken Gruppe, die aus politischen Gründen vom Generalbundesanwalt als Keimzelle einer angeblichen terroristischen Vereinigung kriminalisiert werde.

    Was sich zum Prozessbeginn vor und im Justizzentrum ereignet, berichten wir in "Sachsen-Anhalt heute".
    Mutmaßliche Magdeburger Linksextremisten vor Gericht

    Prozess
    Mutmaßliche Magdeburger Linksextremisten vor Gericht


    Vor dem Gericht demonstrierten Sympathisanten
    Wegen Mitgliedschaft in einer militanten linksextremistischen Vereinigung müssen sich drei junge Männer seit Dienstag vor dem Oberlandesgericht von Sachsen-Anhalt verantworten. Zudem werden sie verdächtigt, auch den Brandanschlag auf das Landeskriminalamt in Magdeburg im März 2002 verübt zu haben. Die Angeklagten sollen außerdem im August 2001 zwei Autos und im Februar 2002 zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom angezündet haben. Menschen wurden dabei nicht verletzt; es entstand jedoch ein hoher Sachschaden. Aus Sicherheitsgründen wurde der Prozess von Naumburg in das Justizzentrum Halle verlegt.

    Verteidigung lehnt Staatsanwaltschaft wegen Befangenheit ab Die Männer im Alter von 22, 23 und 24 Jahren verweigerten die Aussage. Ihre Verteidiger kritisierten, mit der Anklage werde versucht, "eine völlig legal arbeitende autonome Gruppierung" in Magdeburg aus politischen Gründen zu kriminalisieren. Ihre Vereinigung, "Der autonome Zusammenschlusz" sei ein Versuch gewesen, der starken rechtsradikalen Szene Magdeburgs etwas entgegenzusetzen. Die Verteidiger beantragten zudem die Ablösung des Staatsanwalts wegen Befangenheit, mit der Begründung, dass dieser auch als Zeuge aussagt.

    Zum Prozessauftakt protestierten mehrere Dutzend Sympathisanten der Angeklagten vor dem Gericht und forderten die Einstellung des Verfahrens. Ein Urteil wird Ende November erwartet.



    ##### Magdeburger Zeitung 21/22.10.2003 #####
    Terrorismus-Verdacht

    Mutmaßliche Linksterroristen schweigen zum Auftakt Prozess in Halle unter strengen Sicherheitsvorkehrungen begonnen
    erstellt 21.10.03, 14:10h


    Nach Anschlägen beginnt der Prozess

    Halle/dpa. Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat am Dienstag in Halle ein Prozess gegen drei mutmaßliche Linksterroristen begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft den jungen Männern Mitgliedschaft in einer militanten linksextremistischen Vereinigung vor. Die 22, 23 und 24 Jahre alten Angeklagten sollen in Magdeburg zwischen August 2001 und Frühjahr 2002 mehrere Brandanschläge verübt haben, unter anderem auf das Gebäude des Landeskriminalamtes (LKA). Menschen wurden dabei nicht verletzt, es entstand jedoch teils hoher Sachschaden. Das Urteil wir frühestens Ende November erwartet.

    Die Gruppe trat laut Anklage unter den Bezeichnungen «revolutionäre aktion carlo giuliani», «kommando globaler widerstand» oder «kommando freilassung aller politischen gefangenen» in Aktion. Sie habe mit ihren Aktionen letztlich einen gewaltsamen Umsturz zum Ziel gehabt. «Es sollten so viele Brände gelegt werden, dass der Staat nicht mehr weiß, wo er zuerst löschen soll», hieß es in der Anklageschrift. Derzeit wird noch gegen vier weitere Mitglieder der Gruppe ermittelt.

    Neben dem LKA im März 2002 galten die Brandanschläge den Ermittlungen zufolge einem Autohaus, in dem im August 2001 zwei neue Luxuswagen im Wert von mehr als 100 000 Euro in Flammen aufgingen. Im Februar 2002 soll die Gruppe zwei Dienstautos der Deutschen Telekom AG angezündet haben.

    Die Angeklagten wollten sich zu den Taten nicht äußern. Alle drei gaben vor Gericht Erklärungen ab, in denen sie sich als Opfer der Staatsmacht darstellen. Die Verteidigung beantragte, den Staatsanwalt wegen Befangenheit abzulösen. Grund sei, dass er auch als Zeuge im Prozess gehört werden soll. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) wird am nächsten Prozesstag, dem 28. Oktober erwartet.

    Begleitet wurde der Prozessauftakt vor dem Gerichtsgebäude und im Gerichtssaal von Protesten einiger Sympathisanten.
    An diesem Samstag planen linksradikale Gruppen in Magdeburg eine Demonstration gegen den Prozess. Alle drei Angeklagten kommen aus der Landeshauptstadt.

    Das OLG Sachsen-Anhalt hat seinen Sitz in Naumburg, verhandelt das Verfahren jedoch aus Sicherheitsgründen im Justizzentrum in Halle. Vorerst wurden bis zum 26. November elf Verhandlungstage angesetzt. 27 Zeugen sollen gehört werden.


    Terroristenprozess in Halle

    Rollenspiel im Sicherheitstrakt
    Verfahren gegen drei Linksaktivisten eröffnet - Angeklagte schwiegen


    Halle/MZ. Die Bundesanwaltschaft wirft drei jungen Männern Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und mehrere Brandanschläge vor. Am Dienstag begann der Prozess in Halle. Der 22-Jährige drückt seine Mutter, flüstert ihr etwas ins Ohr. Und dann werden die Augen nass, die zuvor so kämpferisch schauten. Daniel W., Ex-Juso-Chef in Quedlinburg und nach Ansicht der Bundesanwaltschaft Mitglied einer terroristischen Vereinigung, weint. Ein leises Weinen, das verschwunden ist, als er hinausgeführt wird. Doch für einen Moment steht der selbsternannte "militante Linke" ohne Maske: Ein schmaler Junge, dem Aufregung und Angst hektische Flecke ins Gesicht malen. Es ist der erste Tag in Sachsen-Anhalts erstem Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder einer terroristischen Vereinigung. Und die Szenerie wirkt, als wären alle Beteiligten versucht, ihre Rolle perfekt zu spielen. Der Hochsicherheitstrakt umlagert von Polizei. Vor dem Gebäude Sympathisanten, teure Sportschuhe an den Füßen und ein Spruchband "Schnauze voll von Kapitalismus" in der Hand. Oben im Saal stapeln acht Verteidiger ihre Ordner neben Daniel W., Marco H. (24) und Carsten Sch. (23).

    Für die Anklagevertretung ist Bundesanwalt Andreas Hornick aus Karlsruhe angereist. Für ihn ist klar: Die drei waren Mitglieder einer Gruppe, deren Zweck die Begehung von Straftaten gewesen sei. Ziel dieser "Elbe-RAF", zu der fünf weitere Mitglieder zählten: Ein revolutionärer "Umsturz" im Land.

    Eine Art Geheimkommando Größenwahn, das sich unter wechselnden Namen zu vier Brandanschlägen bekannte. Vor Gericht schweigen alle drei zu den Vorwürfen. Stattdessen lesen sie eine Prozesserklärung vor: Um die Unterdrückung der Linken geht es da, um "Verwertungslogik" und die revolutionäre Weltbewegung.

    Das gibt Szenen-Applaus von den Szene-Aktivisten und eine Ermahnung von Richter Albrecht Hennig. Als später ein Besucher eine Fahne entrollt und ruft "Ihr seid super!", ist der Prozess für ihn zu Ende. Doch der Rest der Premiere ist nur prozessuales Schattenboxen. Anträge, Hinweise, ein Abberufungsbegehren gegen den Bundesanwalt wegen "unerlaubter Vernehmungsmethoden". Die Verteidiger beklagen, dass die Klageschrift "keinen konkreten Beweis" enthalte.
    Stattdessen fänden sich in 38 Ordnern, so Anwältin Gesa Schulz, "banale Erkenntnisse, in ein Terror-Muster gepresst".

    Weil die Angeklagten selbst nichts sagen wollen, lässt das Gericht Daniel Ws. Zivildienstbewerbung verlesen, in der der damals 20-Jährige von seiner Achtung vor dem Leben und seinem Eintritt in die SPD erzählt. Hohoho, blökt einer im Saal. Und Daniel W. schleicht glühendes Rot auf die Wangen.
    Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.


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    www.rote-hilfe.derh (rote hilfe) - aktuelle informationen der roten hilfe sowie allgemeine infos zu politischer verfolgung, überwachung und antirepressionsarbeit
    im oktober 2003
    (geliehen aus: infopool)

    dEUtschland: § 129a - verfahren gegen die linke in sachsen-anhalt

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