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    rh - rote hilfe - newsletter / 24.11.2003

    dEUtschland: § 129a - verfahren gegen die linke in sachsen-anhalt

    Prozeßbeobachtung - §129a Verfahren gegen die Linke


    129a-Verfahren gegen die 3 Magdeburger Linken Marco, Daniel und Carsten:

  • nd-artikel: Terrorismus-Anklage gerät ins Wanken
    Haftbefehle gegen drei Magdeburger Linke aufgehoben

  • Prozeßübersicht







  • Terrorismus-Anklage gerät ins Wanken
    Haftbefehle gegen drei Magdeburger Linke aufgehoben



    Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Haftbefehle gegen drei junge Magdeburger aufgehoben, die der Mitgliedschaft bzw. Rädelsführerschaft einer Terroristischen Vereinigung angeklagt sind. Große Freunde gab es am Freitag in der linken Szene Magdeburgs über den Beschluss. Marco H. und Daniel W. waren am 27. November 2002 und Carsten S. im April 2003 festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft beschuldigte sie, eine terroristische Vereinigung gegründet und in Gruppen mit unterschiedlichen Bezeichnungen mehrere Brandanschläge verübt zu haben.
    Am 21. Oktober wurde in Halle der Prozess eröffnet (ND berichtete). An seither acht Verhandlungstagen hatte die Anklagebehörde weitgehend vergeblich versucht, die Vorwürfe zu untermauern. Als Zeugen geladene Freunde und Bekannte der Angeklagten sowie linke Aktivisten aus Magdeburg wurden u.a. nach dem Verhältnis der Angeklagten zur Militanz befragt. Außerdem interessierte sich das Gericht für legal arbeitende Gruppen in Magdeburg. Mit der Freilassung der Beschuldigten wurde deutlich, dass die Anklage auf wackligen Füssen stand. Der für das Verfahren zuständige Richter Hennig bezeichnete eine Verurteilung der drei Angeklagten nach §129a als nicht mehr wahrscheinlich. Mit der Auflösungserklärung der angeblichen militanten Gruppe ist der dringende Tatverdacht und damit der Haftgrund entfallen.
    Aus demselben Grund wollte das OLG schon im August den Anklagepunkt der terroristischen Vereinigung gar nicht zulassen und die Haftbefehle aufheben. Doch der Bundesgerichtshof ordnete damals die Fortdauer der Haft an. Der Prozess gegen sie wird allerdings fortgeführt.

    (Peter Nowak im ND 24.11.03)

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    im november 2003
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