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    rh - rote hilfe - newsletter / 21.11.2003

    dEUtschland: § 129a - verfahren gegen die linke in sachsen-anhalt

    Prozeßbeobachtung - §129a Verfahren gegen die Linke


    129a-Verfahren gegen die 3 Magdeburger Linken Marco, Daniel und Carsten:

  • 21.11. - Pressemitteilung

  • Prozeßübersicht






  • Pressemitteilung - 21. November 2003


    Aufhebung der Haftbefehle im § 129a-Verfahren gegen drei Magdeburger


    Heute, am 21. November 2003, wurden vom vorsitzenden Richter Hennig (v. OLG Naumburg) im Prozess gegen drei Magdeburger Linke wegen "Mitgliedschaft bzw. Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung" im Justizzentrum Halle die Haftbefehle gegen die drei Hauptangeklagten aufgehoben. Damit werden Marco H. und Daniel W. nach fast einem Jahr sowie Carsten S. nach einem halben Jahr aus der Untersuchungshaft entlassen.

    In seiner Begründung bezeichnete Richter Hennig eine Verurteilung der drei Angeklagten nach § 129a als nicht wahrscheinlich. Hintergrund hierfür ist die Auflösungserklärung der angeblichen militanten Gruppe, mit der der dringende Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Haftgrund entfallen. Damit hielt hielt er an der Einschätzung fest, die schon zuvor einmal vom Oberlandesgericht (Naumburg) abgegeben worden war.

    Wir, die Soligruppe Magdeburg / Quedlinburg und die AnwältInnen der drei Magdeburger begrüßen die Entscheidung der Richter und erwarten die endgültige Abweisung des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im weiteren Prozessverlauf. Mit der Aufhebung der Haftbefehle bestätigte das Gericht, was sich spätestens seit Prozessbeginn am 21. 10. 2003 abzeichnete: Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft basieren auf willkürlichen Konstruktionen. Sie sind geprägt von Unterstellungen und Mutmaßungen, die mit keinem einzigen Beweis belegt werden können. Selbst aufwendigste Ermittlungs- und Überwachungsmethoden erbrachten keinerlei Erkenntnisse über die Existenz einer terroristischen Vereinigung in Magdeburg, und auch nicht über die Verwicklung der Angeklagten in die Anschläge.

    Wir lassen uns nicht kriminalisieren. Wir fordern die endgültige Einstellung des Verfahrens sowie die Abschaffung des Paragraphen 129a/b!

    Magdeburg, 21. 11. 2003





    www.rote-hilfe.derh (rote hilfe) - aktuelle informationen der roten hilfe sowie allgemeine infos zu politischer verfolgung, überwachung und antirepressionsarbeit
    im november 2003
    (geliehen aus: infopool)


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